hrsg. von Univ.-Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger
Verlag
Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig
Herausgeber
Univ.-Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger
Datum
Februar 2015
Typ
Beitragsband
ISBN
978-3-936214-25-3
Umfang
137 Seiten
Preis
30,- Euro inkl. 7% MwSt. Kostenloser Versand
Das Braunschweiger Baubetriebsseminar 2015 mit dem Thema "Preisbildung bei Nachträgen - tatsächliche Kosten oder widerlegbare Urkalkulation" widmete sich einem fortwährenden Konfliktfeld bei der Abwicklung von Bauvorhaben. Zwar wurde das Thema in der jüngsten baubetrieblichen/baurechtlichen Diskussion verstärkt behandelt. Bis zur Etablierung neuer Verfahren müssen jedoch verschiedene angedachte Lösungswege noch weiterentwickelt und deren Vor- und Nachteile abgewogen werden. Hierzu sollte ein Beitrag geleistet werden.
Die ersten beiden Beiträge des Seminars gingen auf grundsätzliche Fragen der Preisfortschreibung ein. Hierbei wurde der Frage nachgegangen, ob der Grundsatz der Kalkulationsfreiheit mit den hohen Anforderungen eines Nachweises angemessener Mehrkosten in Einklang zu bringen ist. Ferner wurde der in der VOB verankerte Grundsatz der Preisfortschreibung kritisch hinterfragt.
Der dritte und vierte Betrag gingen darauf ein, wie die Preisermittlungsgrundlage eines Auftragnehmers festgestellt werden kann. U. a. wurde hierbei auf Fragen der Öffnung von Urkalkulationen eingegangen und es wurden Aspekte der Interpretation von Kalkulationsausdrucken behandelt.
Verschiedene typische Nachweisprobleme bildeten den Schwerpunkt des fünften und sechsten Beitrags. Hierbei wurde einerseits das Spannungsfeld zwischen Nachweismöglichkeiten und Nachweiserfordernissen aufgezeigt. Andererseits wurde auf die Besonderheiten des Nachweises von Nachtragspreisen für Nachunternehmer- und Lieferleistungen eingegangen.
Im siebten und achten Beitrag wurden die Konsequenzen der aktuellen Ideen des Deutschen Baugerichtstags 2014 erörtert. Hierbei wurde u. a. der Frage nachgegangen, welche Schwierigkeiten sich aus einer getrennten Ausweisung von Gemeinkosten ergeben können und wie Unternehmer mit einem Wahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und widerlegbarer Kalkulation als Preisermittlungsgrundlage von Nachträgen umgehen würden.