Studentische Wahlen

Meldefrist bezüglich einer Zwischenwahl

Sollte der Wunsch bestehen im Sommersemester 2025 eine Zwischenwahl für die studentischen Gremien (Parlament der Verfassten Studierendenschaft, Fachschaftsräte, Fachgruppenräte) müssen diese bis zum 31.05.2025 geäußert werden.

Wenn bis zu diesem Datum kein Bedarf bekundet wurde wird keine Zwischenwahl stattfinden.

Die studentischen Wahlen werden vom Übergeordneten Wahlausschuss (ÜgWa) gemeinsam mit der Wahlleitung der TU Braunschweig organisiert und durchgeführt. 

Auf den folgenden Seiten findet ihr immer die aktuellen Informationen zu den aktuellen Wahlen, die relevanten Formulare und weiteres. 

Bekanntmachungen hinsichtlich Wahlangelegenheiten werden an nachfolgender Stelle hochschulöffentlich bekannt gemacht:

Forumsgebäude, Universitätsplatz 2, Erdgeschoss

Ebenso werden die Informationen auf den Seiten des ÜgWa beim AStA der Studierendenschaft bereit gestellt.