Stiftungsuniversität

Fahnen vor dem Altgebäude der TU Braunschweig

Die Stiftungsuniversität als Chance für die TU Braunschweig

Partizipation – offener Diskurs – klare Kommunikation

Als Präsidium nehmen wir den bereits 2020 angestoßenen Diskurs zur Stiftungsuniversität mit der gesamten Universität wieder auf und möchten zur Diskussion darüber anregen. Unser Ziel ist ein offener Diskurs und eine klare Kommunikation, die Ihre Fragen und Bedenken aufnimmt und offen beantwortet. Uns ist ein kritischer Diskurs wichtig, damit der Senat zu einer Entscheidung kommen kann.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Prozesse, die bei einer Umwandlung in eine Stiftungsuniversität zu erwarten sind und laden Sie ein, diese aktiv mitzugestalten. Antworten auf von Ihnen bereits gestellte Fragen finden Sie in einem ausführlichen Fragenkatalog. Sie können auch weiterhin Fragen über fragen-zur-stiftung(at)tu-braunschweig.de an uns stellen. Für anonyme Fragen nutzen Sie bitte anonyme Mailversender aus dem Internet oder die Weitergabe über Kolleg*innen oder Vorgesetzte. Die technische Verfügbarkeit des anonymen Frageportals aus der Informationswoche ist abgelaufen.

Wir können mittlerweile auf 20 Jahren Erfahrung der fünf bereits bestehenden Stiftungsuniversitäten in Niedersachsen aufbauen. In der Umwandlung hin zu einer Stiftungsuniversität sehen wir im Präsidium eine Chance für die institutionelle Entwicklung der TU Braunschweig. Wir erkennen klare Vorteile in der gestalterischen Autonomie und Eigenverantwortung und sind überzeugt, dass es sich für uns alle lohnt.

In unseren FAQs haben wir Vorteile und Risiken aufgeschlüsselt, und erläutern, welche Aspekte innerhalb der universitären Strukturen mehr Autonomie erlangen können und wie genau sich die Beziehungen zum Land und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) verändern würden. Dort gehen wir auch auf die Frage ein, was sich für Sie als Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, als Forschende, Lehrende oder als Studierende ändern würde.

Video der Auftaktveranstaltung

Loggen Sie sich hier bitte mit Ihrer TU-Benutzerkennung ein, um auf das Video der Auftaktveranstaltung zugreifen zu können.

Informationswoche Stiftungsuniversität: Was spricht für eine aktive Teilnahme?

Präsidentin Angela Ittel und Vizepräsident Dietmar Smyrek im Interview

Vom 15. bis 19. Januar findet die Informationswoche zur Stiftungsuniversität an der TU Braunschweig statt. Wir haben die Präsidentin Angela Ittel und den Vizepräsidenten Dietmar Smyrek in einem Interview gefragt, was es mit der Informationswoche auf sich hat und wie man als Mitglied der TU Braunschweig die Entscheidungsfindung zur Stiftungsuniversität mitgestalten kann. Weiterlesen...

Wie geht es nach der Informationswoche weiter?

Die Informationswoche spielt eine bedeutende Rolle bei der hochschulweiten Meinungsbildung bezüglich des Stiftungsmodells.

Nachdem der Senat seinen Meinungsbildungsprozess abgeschlossen hat, erörtert der Senat, ob er das Präsidium beauftragt, Verhandlungen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) aufzunehmen. In diesen Verhandlungen würde zunächst ein Stiftungsmodell für die TU Braunschweig entwickelt.

In einem gemeinsam mit dem MWK entwickelten Entwurf für eine Stiftungssatzung und -verordnung würden die spezifischen Bedürfnisse und Besonderheiten unserer Hochschule berücksichtigt. Die für die Hochschule und ihre Mitglieder relevanten Themen und Anliegen würden in die Verhandlungen eingebracht, damit diese Rechte und Interessen unserer Hochschule gewahrt werden.

Sie können den kommenden Prozess aktiv mitgestalten und uns durch Ihre Fragen und Anmerkungen helfen, potenzielle Regelungslücken zu schließen und eventuelle Benachteiligungen zu vermeiden.

Im Anschluss dieser Entwurfsphase würde der Senat den Erfolg der Verhandlungen auf Grundlage der Entwürfe für Stiftungssatzung und –verordnung beurteilen. Dabei wäre zu entscheiden, ob das ausgehandelte Stiftungsmodell der TU Braunschweig die im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) in Aussicht gestellten Vorteile für unsere Universität sichert, ohne unlösbare Nachteile für die Hochschule und ihre Mitglieder zu schaffen.

Helfen Sie uns mit Ihrer Meinung und beteiligen Sie sich aktiv an diesem Prozess. Wir als Präsidium freuen uns auf einen konstruktiven Dialog.

Bleiben Sie informiert

Wir möchten, dass Sie gut informiert sind und beantworten gern Ihre Fragen. Unser Ziel als Präsidium ist es, die TU Braunschweig gemeinsam zu gestalten. Wir wollen weiterhin und langfristig ein attraktiver Ort für exzellente Bildung und Forschung sein. Das Stiftungsmodell bietet die notwendigen Voraussetzungen für mehr Selbstbestimmung in den Entscheidungsprozessen, um unsere Interessen als Universität besser zu vertreten und umzusetzen.

Wir wollen diesen Weg mit Ihnen gemeinsam gehen. Deshalb: Informieren Sie sich zum rechtlichen Modell der Stiftungsuniversität und nehmen Sie sich die Zeit, sich eine fundierte Meinung zu bilden.

Ist eine Frage von Ihnen noch unbeantwortet? Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, uns diese zu stellen:

  1. Für unsere Auftaktveranstaltung am Montag, dem 15. Januar 2024, wird ein Fragentool eingerichtet, um im Vorfeld und während der Info-Veranstaltung vor Ort die drängendsten Fragen des Publikums zu sammeln und diese direkt in die Gesprächsrunden einzubringen.
  2. Oder schreiben Sie uns einfach eine Mail an fragen-zur-stiftung(at)tu-braunschweig.de und wir nehmen die Antwort hierzu schnellstmöglich in unsere FAQs auf.

Niedersächsisches Stiftungsmodell

Das Stiftungsmodell als mögliches Modell für die TU Braunschweig

Seit 2002 ist es möglich, nach niedersächsischem Landesrecht eine Stiftungsuniversität als rechtliche Struktur zu wählen. Das Land Niedersachsen muss seitdem nicht mehr der direkte Träger seiner Hochschulen sein. Das bedeutet: Maßgebliche Rechte und Pflichten des Landes gehen auf eine Stiftung über. Das Recht der Universität auf Selbstverwaltung und die dazugehörigen Aufgaben, wie sie bereits an staatlichen Einrichtungen bestehen, bleiben unverändert.

Das Land ermutigt seine Universitäten in Niedersachsen, mehr Autonomie und Eigenverantwortung zu wagen. Diese wird durch das niedersächsische Stiftungsmodell insbesondere im Finanz-, Bau- und Berufungsmanagement ermöglicht.

Die zusätzliche Autonomie wollen wir nutzen, um das jetzt schon bestehende Potenzial unserer Universität sowohl in der Forschung als auch in der Hochschulbildung stärker auszuschöpfen und Prozesse eigenverantwortlich zu gestalten. Wir wollen agiler, handlungsfähiger und exzellenter werden. Mit einer Umwandlung in eine Stiftungsuniversität können wir dafür wichtige Voraussetzungen schaffen.

Was wird neu sein? - Der Stiftungsrat.

Der Stiftungsrat übernimmt die Aufsichtsfunktionen über die Hochschule und das Präsidium. Der Senat bestimmt die personelle Zusammensetzung. Er hat auch die Möglichkeit, Mitglieder aus dem Stiftungsrat abzuberufen.

Der Stiftungsrat ähnelt in seiner Zusammensetzung dem Hochschulrat bei staatlichen Universitäten in Landesträgerschaft. Er besteht aus fünf vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ernannten Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem Senat ausgewählt werden. Diese Personen sind mit der Hochschule vertraut, jedoch keine aktiven Mitglieder. Weiterhin gehören ein vom Senat gewähltes Hochschulmitglied und eine Vertretung des MWK dem Stiftungsrat an. Eine gewählte Studierendenvertretung ist als beratendes Mitglied vertreten.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ.

Welche Erfahrungen haben andere Stiftungsuniversitäten gemacht?

Die Wissenschaftliche Kommission des Landes Niedersachsen (WKN) hat im Jahr 2019 eine Evaluation des Stiftungsmodells nach niedersächsischem Landesrecht durchgeführt. Befragt wurden die fünf bereits im Jahr 2003 gegründeten Stiftungshochschulen in Niedersachsen: die Universitäten Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, die Hochschule Osnabrück und die Tierärztliche Hochschule Hannover. Ab 1. Januar 2024 wird auch die Universität Hannover in eine Stiftungsuniversität umgewandelt.

„Insgesamt gesehen hat sich das Modell der Stiftungshochschulen in Niedersachsen nach Meinung der Evaluationskommission bewährt. Die in diesem Modell enthaltenen Rechte, wie das Berufungsrecht und die Bauherreneigenschaft, sowie weitere Aspekte, wie die Aufsicht durch den Stiftungsrat, haben dazu geführt, dass sich die Stiftungshochschulen positiv in einem Umfeld steigender Ansprüche an Universitäten und Hochschulen insgesamt entwickeln und diesen Ansprüchen gerecht werden konnten. Zudem hat die Einführung des Stiftungsmodells die Identifikation der Mitglieder mit ihrer Einrichtung erhöht und so einen weiteren Erfolgsfaktor für eine positive Entwicklung der Stiftungshochschulen hin zum besseren beeinflusst.“

Evaluation des Modells der Stiftungshochschulen in Niedersachsen, WKN, 2019, S. 49