von Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Lars Gonschorek, MBA
Verlag
Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig
Herausgeber
Univ.-Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger
Datum
Februar 2013
Typ
Dissertation
ISBN
978-3-936214-21-5
Umfang
253 Seiten
Preis
30,- Euro inkl. 7% MwSt. Kostenloser Versand
Baumaßnahmen werden überaus selten so ausgeführt, wie sie in der Leistungsbeschreibung vorgesehen und im Bauvertrag vereinbart wurden. Änderungen und Zusatzleistungen sind der Normalfall. Ebenso ist es bei diesen Änderungen und Zusatzleistungen nahezu immer so, dass der Auftragnehmer nicht aufgefordert wird, ein vom Auftraggeber oder von dessen Planern für diese Leistungen erstelltes Nachtragsleistungsverzeichnis zu bepreisen. Statt dessen wird es dem Auftragnehmer überlassen, für seinen - tatsächlichen oder vermeintlichen - Vergütungsanspruch die Leistungsbeschreibung selbst zu erstellen, wenn er denn einen Vergütungsanspruch durch ein Nachtragsangebot erheben will. Auftragnehmer von Bauleistungen haben geänderte und zusätzliche Leistungen auch dann zu erbringen, wenn diese von ihrem Auftraggeber auch nur explizit oder implizit ohne Vorlage eines Nachtragsleistungsverzeichnisses angeordnet werden. Modifikationen des Bauinhalts werden allzu häufig auch lediglich "funktional" angeordnet.
In all diesen Fällen und insbesondere bei funktionaler Anordnung muss der Auftragnehmer das vom Auftraggeber Gewollte in eine konkrete Leistungsbeschreibung umsetzen, bevor er die geforderte geänderte oder zusätzliche Leistung kalkulieren kann. Der eigentlichen Kalkulation geht dann also eine spezielle Planungsleistung voraus, über deren Charakter zwischen den Parteien eines Bauvertrags in der Praxis - interessengeleitet - deutlich unterschiedliche Auffassungen existieren. Die Auftragnehmerseite begehrt eine Vergütung für die erbrachten planerischen Leistungen, die Auftraggeberseite ist durchweg der Auffassung, es handele sich um bereits über die Allgemeinen Geschäftskosten gedeckte Leistungen wie bei der Angebotskalkulation; eine gesonderte Vergütung sei also nicht berechtigt.
Mit dieser Arbeit, die von Dr. Lars Gonschorek als Dissertation vorgelegt wurde, werden die mit der Abwicklung technischer Nachträge verbundenen Aspekte mit Blick auf die nationale Praxis einschließlich der Rechtsprechung, aber auch mit Blick auf international übliche Sichtweisen, mit großer Präzision analysiert und hinsichtlich eines Vergütungsanspruchs eingeordnet.
Dr. Gonschorek präsentiert einige Vorschläge, wie in der Praxis eine Regelung aussehen könnte und dadurch Streit im Zusammenhang mit der Abwicklung technischer Nachträge vermieden werden könnte.
Damit wird die Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig als Band 53 fortgesetzt. Die Arbeit setzt die Tradition des Instituts, sich der Konfliktfälle des Bauens anzunehmen, auf konsequente Weise fort.