Gasthörendenschaft

Die folgenden Informationen finden Sie auch gebündelt in unseren Flyern:

Ich werde Gasthörer*in

How to become a guest auditor (short guide)

Für wen ist die Gasthörendenschaft geeignet?

Als Gasthörer*in können Sie sich an der TU Braunschweig anmelden, wenn Sie

  • sich vor dem Studium einen ersten Eindruck von einem Studiengang verschaffen wollen,
  • Ihr Fachwissen in einem Bereich vertiefen wollen oder
  • sich allgemein für Wissenschaft und Forschung interessieren.

Um sich anzumelden, müssen Sie keinen speziellen Bildungsabschluss vorweisen.

Wie kann ich Gasthörer*in werden?

Dazu füllen Sie unseren Gasthörendenantrag aus. Dieser Antrag muss

  • für ein Wintersemester zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober und
  • für ein Sommersemester zwischen dem 1. März und dem 30. April

gestellt werden. Möchten Sie im darauffolgenden Semester erneut Gasthörer*in sein, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Insgesamt können Sie aus dem gesamten Studienangebot Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu acht Semesterwochenstunden besuchen. Wählen Sie aus unserem Vorlesungsverzeichnis Ihre Lehrveranstaltungen aus und notieren Sie diese auf dem Antrag. In folgenden Fällen brauchen Sie die Zustimmung und Unterschrift der Lehrperson:

  • Eine Lehrveranstaltung, die Sie besuchen möchten, gehört zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang.
  • Sie möchten eine Prüfung ablegen.

Ihren Antrag geben Sie anschließend zusammen mit der Kopie der Überweisungsbestätigung für die fälligen Gasthörendengebühren beim Immatrikulationsamt ab.

Was kostet es Gasthörer*in zu sein?

Sie müssen je nach Anzahl der besuchten Lehrveranstaltungen eine Gebühr zahlen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zu Finanzierung und Kosten. Für geflüchtete Studieninteressierte und Studierende anderer niedersächsischer Hochschulen in staatlicher Verantwortung ist die Teilnahme kostenlos.

Kann ich als Gasthörer*in Prüfungsleistungen erbringen?

Wenn Sie Prüfungen ablegen möchten, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr bezahlen.

Für nähere Informationen zur Höhe der Prüfungsgebühr und zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fakultät (Liste der Ansprechpersonen).

Kann ich mir meine Zeiten als Gasthörer*in später für ein Studium anrechnen lassen?

Abgelegte Prüfungen können für ein späteres Studium angerechnet werden. Ihre Gasthörendensemester gelten allerdings nicht als Hochschulsemester und werden somit nicht auf spätere Studiensemester angerechnet.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Informationen über das Studienangebot und den Verfahrensablauf bekommen Sie bei der Zentralen Studienberatung. Wenn Sie aus dem Ausland kommen, berät Sie das Incoming Office. Das Immatrikulationsamt ist für die Bearbeitung des Gasthörendenantrags und die Gebührenabwicklung zuständig.