Die folgenden Informationen finden Sie auch gebündelt in unseren Flyern:
Als Gasthörer*in können Sie sich an der TU Braunschweig anmelden, wenn Sie
Um sich anzumelden, müssen Sie keinen speziellen Bildungsabschluss vorweisen.
Dazu füllen Sie unseren Gasthörendenantrag aus. Dieser Antrag muss
gestellt werden. Möchten Sie im darauffolgenden Semester erneut Gasthörer*in sein, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Insgesamt können Sie aus dem gesamten Studienangebot Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu acht Semesterwochenstunden besuchen. Wählen Sie aus unserem Vorlesungsverzeichnis Ihre Lehrveranstaltungen aus und notieren Sie diese auf dem Antrag. In folgenden Fällen brauchen Sie die Zustimmung und Unterschrift der Lehrperson:
Ihren Antrag geben Sie anschließend zusammen mit der Kopie der Überweisungsbestätigung für die fälligen Gasthörendengebühren beim Immatrikulationsamt ab.
Sie müssen je nach Anzahl der besuchten Lehrveranstaltungen eine Gebühr zahlen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zu Finanzierung und Kosten. Für geflüchtete Studieninteressierte und Studierende anderer niedersächsischer Hochschulen in staatlicher Verantwortung ist die Teilnahme kostenlos.
Wenn Sie Prüfungen ablegen möchten, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr bezahlen.
Für nähere Informationen zur Höhe der Prüfungsgebühr und zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fakultät (Liste der Ansprechpersonen).
Abgelegte Prüfungen können für ein späteres Studium angerechnet werden. Ihre Gasthörendensemester gelten allerdings nicht als Hochschulsemester und werden somit nicht auf spätere Studiensemester angerechnet.
Informationen über das Studienangebot und den Verfahrensablauf bekommen Sie bei der Zentralen Studienberatung. Wenn Sie aus dem Ausland kommen, berät Sie das Incoming Office. Das Immatrikulationsamt ist für die Bearbeitung des Gasthörendenantrags und die Gebührenabwicklung zuständig.