Das Präsidium leitet die Universität als kollegiales Gremium. Die Präsidentin und Vizepräsident*innen verantworten die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Themen der Universitätsverwaltung. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
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Mit Beginn des Sommersemesters startet die Amtsperiode des neu zusammengesetzten ...
Moritz Wolff ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Physikalische und ...
Hier werden die wichtigen Fragen zur Zukunft der TU Braunschweig ...
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind unter anderen:
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung