Wohnen, Essen und Fahrtkosten – die monatlichen Ausgaben für Studierende sind hoch. Doch es gibt viele Möglichkeiten ein Studium zu finanzieren. Mithilfe von BAföG oder einem Kredit können Sie sich voll und ganz auf Ihr Studium konzentrieren. Alternativ können Sie einen geeigneten Nebenjob, beispielsweise an der Uni, finden oder Sie bekommen sogar ein Stipendium.
Um sich an der TU Braunschweig zu immatrikulieren oder für das kommende Semester zurückzumelden, müssen Sie Ihren Semesterbeitrag einzahlen. Wenn Sie sich neu einschreiben müssen Sie Ihren Semester- bzw. Immatrikulationsbeitrag im Zuge Ihrer Einschreibung an die Hochschule überweisen. Wenn Sie bereits an der TU Braunschweig immatrikuliert sind, überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag bis zum jeweiligen Stichtag (01.02. zu einem Sommersemester, 01.08. zu einem Wintersemester).
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 setzt sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammen:
= 383,00 Euro Semesterbeitrag
Der letztmalig zum Sommersemester 2014 zu entrichtende Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro wird nicht mehr erhoben. Eventuell müssen jedoch Langzeitsstudiengebühren entrichtet werden (i. d. R. wenn das Studienguthaben aus Regelstudienzeit zuzüglich sechs weiterer Semester überschritten wird).
Langzeitstudiengebühren werden fällig, wenn Studierende ihre Regelstudienzeit um mehr als sechs Semester überschreiten. In einigen weiterbildenden Studiengängen oder als Gasthörer*in müssen Sie keine Studienbeiträge, sondern Studiengebühren bezahlen.
Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Studiengebühr in Höhe von 800,00 Euro pro Semester entrichten.
Langzeitstudiengebühren werden nicht erhoben, solange die oder der Studierende über ein Studienguthaben verfügt.
Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester (Bachelor 6 Semester Regelstudienzeit + 6 Toleranzsemester). Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang (4 Semester Regelstudienzeit).
Hat die oder der Studierende den für den Masterstudiengang qualifizierenden Abschluss an einer im Ausland gelegenen Hochschule oder an einer im Inland gelegenen Hochschule, die nicht dauerhaft staatlich gefördert wird, erworben, so ergibt sich das Studienguthaben aus der Zahl der Semester der doppelten Regelstudienzeit des Masterstudienganges (4 Semester Regelstudienzeit + 4 Semester Regelstudienzeit).
Das Studienguthaben vermindert sich um die Zahl der Semester eines vorangegangenen Studiums an einer im Inland gelegenen Hochschule, die in staatlicher Verantwortung steht oder dauerhaft staatlich gefördert wird.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht in Semestern oder Trimestern, in denen die oder der Studierende
Nummer 4 und 5 findet höchstens zwei Semester oder drei Trimester Anwendung.
Wenn Sie den Semesterbeitrag und/oder Studiengebühren einzahlen, immatrikulieren Sie sich an der TU Braunschweig oder melden sich für das kommende Semester zurück.