Habilitation

Vorlesung

Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbständiger Lehre. Mit der Habilitation wird der oder dem Habilitierten die Befugnis zur selbständigen Lehre an der Hochschule für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet erteilt (Lehrbefugnis oder venia legendi). Die Habilitation ist eine Möglichkeit, die Berufungsfähigkeit auf eine Professur zu erlangen.

Voraussetzungen und Ablauf der Habilitation

Habilitationsäquivalente Leistungen