Für Hinweisgeber*innen

Für Hinweisgeber*innen

Wir hören zu!

Für Hinweisgeber*innen sind, je nach Thema und Kontext, folgende Ansprechpartner*innen für Sie zuständig. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, wie mit Ihrer Information umgegangen wird. Sie können anonym bleiben, ein persönliches Beratungsgespräch suchen und, je nach Handlungsbedarf, konkrete Schritte gemeinsam mit ihren Ansprechpartner*innen veranlassen. Nebenher erfüllen wir damit die geltende EU-Whistleblower-Richtlinie EU 2019/1937.

Ihre Vertrauenspersonen

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