Die Antragstellung erfolgt entweder online über TUconnect oder persönlich per Papierantrag.
Persönliche Antragstellung
Wenn Sie Ihren Antrag persönlich oder über eine dritte Person mit Ihrer Vollmacht im Studienservice-Center einreichen möchten, werden folgende Unterlagen benötigt:
- der vollständig ausgefüllte Antrag auf Exmatrikulation inklusive Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass oder Aufenthaltstitel)
Wenn Sie den Antrag für eine andere Person einreichen möchten, benötigen Sie zusätzlich:
- im Original unterschriebene Vollmacht (eine Kopie ist unzulässig) sowie eine Kopie eines der oben aufgeführten Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
Bei der Beantragung vor Ort wird Ihr Antrag sofort bearbeitet und Sie erhalten Ihre Exmatrikulationsbescheinigungen direkt ausgehändigt. Zusätzlich stellen wir Ihnen Ihre Bescheinigungen auch online in Ihrem persönlichen Bereich in TUconnect zum Download zur Verfügung. Sie finden Sie dort unter:
→ Mein Studium → Studienservice → Bescheide/Bescheinigungen.
Antragstellung online
Loggen Sie sich mittels Ihrer TUBS-ID in Ihren persönlichen Bereich in TUconnect ein. Gehen Sie dort zu
→ Service → Anträge → Exmatrikulation
und klicken Sie auf „Neuen Antrag erfassen“. Wenn Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, können Sie Ihren Antrag abschicken.
Wir bearbeiten dann umgehend Ihre Anfrage und stellen Ihnen anschließend Ihre Exmatrikulationsbescheinigungen in Ihrem persönlichen Bereich in TUconnect zum Download zur Verfügung. Sie finden Sie dort unter
→ Mein Studium → Studienservice → Bescheide/Bescheinigungen.
Die meisten Studierenden exmatrikulieren sich zum Ende des entsprechenden Semesters. Bei einer Exmatrikulation bis Semesterende zählt das Studium mit dem laufenden Semester als abgeschlossen. Bei Exmatrikulation nach Beginn eines neuen Semesters zählt dieses Semester als angetreten und somit auch als Fach- oder Hochschulsemester.
Bitte beachten Sie: Sie können sich aus rechtlichen Gründen nicht rückwirkend exmatrikulieren lassen. Sie können sich frühestens zu dem Datum exmatrikulieren, an dem Ihr Antrag auf Exmatrikulation im Immatrikulationsamt eingegangen ist.
Sollte sich auf Ihrer TUcard noch ein Restguthaben befinden, erhalten Sie im Studienservice-Center eine Guthabenverfügung zur Abgabe beim Studierendenwerk OstNiedersachsen in der Mensa 1. Das Restguthaben kann Ihnen dann einige Zeit später in bar ausgezahlt werden.
Selbstverständlich können Sie ein vorhandenes Restguthaben auch noch bis zu Ihrem Exmatrikulationsdatum in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks ausgeben.
Antragsformular | TUconnect |Kontakt zum Immatrikulationsamt | Universitätsbibliothek