Bitte bringen Sie
- Ihre TUcard,
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation inklusive Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek,
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass oder Aufenthaltstitel) und
- bei gesetzlich versicherten Studierenden den Namen Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Krankenversicherungsnummer
zu Ihrer Exmatrikulation ins Studienservice-Center mit.
Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie entweder direkt herunterladen oder Sie erhalten ihn im Immatrikulationsamt oder Studienservice-Center. Die meisten Studierenden exmatrikulieren sich zum Ende des entsprechenden Semesters. Bei einer Exmatrikulation bis Semesterende zählt das Studium mit dem laufenden Semester als abgeschlossen. Bei Exmatrikulation nach Beginn eines neuen Semesters zählt dieses Semester als angetreten und somit auch als Fach- oder Hochschulsemester.
Falls Sie sich vor Ende des Semesters exmatrikulieren, bringen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen Ihren Studierendenausweis, die TUcard, mit. Diese wird neu validiert und mit dem Exmatrikulationsdatum als Gültigkeitszeitraum versehen.
Bitte beachten Sie: Sie können sich aus rechtlichen Gründen nicht rückwirkend exmatrikulieren lassen. Sie können sich frühestens zu dem Datum exmatrikulieren, an dem Ihr Antrag auf Exmatrikulation vollständig im Immatrikulationsamt eingegangen ist.
Sollte sich auf Ihrer TUcard noch ein Restguthaben befinden, lassen Sie sich dieses bitte im Vorfeld der Exmatrikulation beim Studentenwerk OstNiedersachsen auszahlen.
Antragsformular | Kontakt zum Immatrikulationsamt | Universitätsbibliothek