von Dr.-Ing. Maik Rolf Hornuff
Verlag
Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig
Herausgeber
Univ.-Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger
Datum
Oktober 2003
Typ
Dissertation
ISBN
3-936214-04-2
Umfang
173 Seiten
Preis
30,- Euro inkl. 7% MwSt. Kostenloser Versand
Bauprojekte - und zwar sowohl Planungs- als auch Ausführungsprojekte - haben sich in einen zeitlichen Rahmen einzupassen. Auftraggeber brauchen Planungssicherheit hinsichtlich Finanzierung und Nutzung, Auftragnehmer brauchen Terminangaben für die Kalkulation und (im Auftragsfall) für die Disposition ihrer Einsatzmittel. In der Baupraxis ist es weitgehend üblich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer verbindliche Termine vorgibt. Innerhalb dieses Rahmens betreibt der Auftragnehmer dann eine detaillierte Ablaufplanung. Bei halbwegs komplexen Vorhaben wird als Werkzeug zur Terminplanung die Netzplantechnik angewendet. Dabei werden Anzahl, Anordnung und Dauer von Vorgängen festgelegt. Es erfolgt dann eine Vorwärts- und eine Rückwärtsrechnung; wesentliches Ergebnis ist neben dem frühesten Endtermin die Gesamtpufferzeit. Diese Pufferzeit wird gemeinhin als Äquivalent für die zeitliche Flexibilität des Ablaufs angesehen.
Nun kommt es zu Störungen und Verzögerungen einzelner Vorgänge innerhalb des geplanten Ablaufs. Die vorher ermittelten Pufferzeiten werden ganz oder teilweise aufgebraucht. Ist der Auftraggeber berechtigt, bei von ihm zu vertretenden Störungen die Pufferzeiten aufzubrauchen? Dazu gibt es - national und international - von juristischer und baubetrieblicher Seite ein sehr heterogenes Meinungsbild.
Auftraggeber nehmen regelmäßig für sich in Anspruch, die vom Auftragnehmer ausgewiesenen Pufferzeiten ohne Gegenleistung aufbrauchen zu können (dem Auftragnehmer entsteht ja dadurch zunächst kein direkter Schaden!). Der Auftragnehmer beansprucht seinerseits exklusive Nutzung des Puffers, denn er will auch weiterhin für zukünftige Unwägbarkeiten eine Flexibilität behalten. Beide Seiten - AG und AN - haben unter diesem Aspekt hinsichtlich des Umgangs mit Pufferzeiten typische Verhaltensmuster entwickelt, die einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit extrem zuwider laufen. Typischerweise manipulieren Auftragnehmer die von ihnen erstellte Ablaufplanung mit dem Ziel, erst gar keine Gesamtpufferzeiten auszuweisen.
Sind die Pufferzeiten eines Terminplans überhaupt realistische Zeitreserven? Folgerichtig untersucht Dr. Hornuff zunächst diesen Aspekt, insbesondere auch im Hinblick auf Ressourcenplanung, und macht einen Vorschlag, wie Flexibilitätsreserven zugeordnet und genutzt werden können. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten für eine konfliktärmere Vertragsabwicklung z. B. im Sinne eines Partnering.
Die Arbeit erscheint als Band 36 der Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig und setzt damit eine Tradition des Hauses fort.