Studienqualitätsmittel

Die TU Braunschweig unterstützt das Engagement von Lehrenden auch finanziell und fördert Qualität und Innovation in Studium und Lehre mit unterschiedlichen Programmen aus Sonder- und Drittmitteln. Die Förderbedingungen, Antragsverfahren und Berichtspflichten unterscheiden sich je nach Programm bzw. Mittelgeber. Gerne unterstützen wir auch bei der Einwerbung von Drittmitteln.

Studienqualitätsmittel sind Landesmittel und dienen der Förderung der Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen. Die Mittel sind Kompensationszahlungen des Landes für die abgeschafften Studienbeiträge. Sie unterliegen einer besonderen Zweckbindung und werden im Einvernehmen zwischen der Studienqualitätskommission (50% der Mitglieder sind Studierende) und dem Präsidium zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt. Die Verantwortung innerhalb der TU liegt bei der Vizepräsidentin für Lehre und Diversity.

Die landesweiten Vorschriften zur Gewährung und Verwendung ergeben sich aus:

Darüber hinaus haben sich die Studienqualitätskommission und das Präsidium einvernehmlich auf eine Leitlinie zur Verwendung und eine Mittelverteilung geeinigt sowie Regelungen zur Evaluation getroffen.

Bild eines 5-Euro-Scheins