Angestellte und Studierende der TU Braunschweig sind bei Unfällen während der Arbeit (Arbeitsunfälle) und auf den Wegen zur Arbeit/zum Studium und nach Hause (Wegeunfälle) bei der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) gesetzlich unfallversichert. Auch Unfälle, die offiziell über den Unisport oder die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) abgedeckt sind, fallen unter diesen Versicherungsschutz.
Wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen der LUKN in vielen Bereichen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Salopp gesagt ist am Ende nicht nur der Finger wieder dran, sondern auch beweglich.
Beamt:innen sind nicht bei der Landesunfallkasse Niedersachsen gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls steht die Personalabteilung mit Rat und Tat zur Verfügung.
Jede:r kann helfen und ist auch dazu verpflichtet. Falls ein Arzt hinzugezogen werden muss, sollte das auf jeden Fall ein Durchgangsarzt sein. Alle Namen und Adressen in diesem Zusammenhang stehen auf dem aktuellen Notrufblatt, das im Informationsportal und auf der Webseiten Erste Hilfe zum Download angeboten wird.
Nach jedem Arztbesuch, der aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls erfolgt, müssen (möglichst innerhalb von 3 Tagen) die Formulare (Unfallanzeige und ggf. Wegeunfallfragebogen) ausgefüllt werden. Einzelheiten dazu finden Sie auf der Webseite Arbeits- und Wegeunfälle der Arbeitssicherheit.
Ein Eintrag in das Verbandsbuch Ihrer Einrichtung sollte aber in jedem Fall erfolgen, auch bei Bagatellen, wenn keine Unfallmeldung erfolgt.
Von den Unfallanzeigen, die in der Stabsstelle Arbeitssicherheit eingehen, sind etwa ein Drittel Arbeitsunfälle, ein Drittel Wegeunfälle und ein Drittel Sportunfälle. Angestellte melden mehr Arbeits- und Wegeunfälle, Studierende mehr Sportunfälle.
Die Anzahl der gemeldeten Unfälle ist ziemlich niedrig. Vermutlich wissen viele Studierende nicht, dass sie über die Universität versichert sind und melden daher nicht alle Unfälle. Auch in Einrichtungen ohne Labore oder Maschinen ist das Wissen um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz weniger verbreitet. Vermutlich gibt es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Unfällen.
Die meisten Arbeitsunfälle geschehen in Laboren und Werkstätten. In den Laboren sind Augenverletzungen und Schnittverletzungen die Unfallschwerpunkte. Augenverletzungen entstehen oft durch schlecht sitzende Schutzbrillen. Schnittverletzungen an den Händen passieren häufig beim Hantieren mit Laborgläsern. In den Werkstätten kommen Augenverletzungen ebenfalls häufig vor. Auch hier spielt die Passgenauigkeit von Schutzbrillen eine Rolle.
Bei den Wegeunfällen dominieren die Fahrradunfälle. Die Ursachen liegen sowohl im Verhalten der Fahrradfahrenden (z. B. Radweg in falscher Richtung befahren, unangepasste Fahrweise bei Glätte) als auch an Fehlern anderer Personen, die die Fahrräder an Einmündungen übersehen oder ihnen die Vorfahrt nehmen. Auch Straßenbahnschienen (speziell bei Glätte) können zu schweren Stürzen führen.
Bei den Sportunfällen dominieren seit Jahren die unterschiedlichen Ballsportarten.
Wir alle können dazu beitragen, dass weniger Unfälle geschehen, indem wir Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften beachten und die Sicherheitsunterweisungen ernst nehmen.
Sicherheitsbegehungen und persönliche Beratungsgespräche sowie eine kooperative Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Arbeitssicherheit spielen dabei eine wichtige Rolle.
Wenn Sie Fragen haben oder Sicherheitsmängel bemerken, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen: die Sicherheitsbeauftragten Ihrer Einrichtung, die Stabsstelle Arbeitssicherheit oder den Personalrat.