Mit Mobiler Arbeit wird ein (weitgehend) ortsunabhängiges bzw. ortsflexibles Arbeitsmodell außerhalb der Arbeitstsstätte bezeichnet. Man arbeitet dabei nicht an einem stationären Arbeitsplatz, sondern ist räumlich mobil und somit in dieser Hinsicht flexibel. Der gewählte Arbeitsplatz kann daher z.B. zu Hause liegen, muss es aber - im Gegensatz zur Telearbeit - nicht unbedingt.
Die Ausübung der Mobilen Arbeit erfordert überlicherweise geeignete Hardware (z.B. Laptop, Headset, Kamera, Telefon) sowie eine Internet-Anbindung.
Mobile Arbeit unterliegt - im Gegensatz zur Telearbeit - nicht der Arbeitsstättenverordnung (vgl. § 2 Abs. 7 ArbStättV) und somit auch nicht den in dieser wiederzufindenden Mindestanfordungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Daher liegt die zeitliche Obergrenze für Mobile Arbeit auch unter der für Telearbeit.
Die genaue Definition sowie die Bedingungen und Möglichkeiten der Mobilen Arbeit an der TU Braunschweig sind in der Dienstvereinbarung 49 geregelt. Mobile Arbeit ist an der TU in gewissem Rahmen mit Telearbeit kombinierbar (siehe DV 49, § 4, Absatz 6).