Jahressonderzahlung

EURO-Geldscheine und Münzen

Beschäftigte, die am 1. Dezember eines Jahres weiterhin an der TU beschäftigt sind, erhalten eine Jahressonderzahlung. Wenn sie das ganze Jahr hier beschäftigt waren, im vollen Umfang oder anteilig für die Monate, in denen sie hier beschäftigt waren.

Zu beachten ist allerdings, dass die Jahressonderzahlung für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Tabellenwert von 2018 eingefroren wurde und es dazu ein Berechnungsmodell gibt (vgl. hierzu § 20 TV-L in der aktuellen Fassung).