Zunehmend häufiger liegen die sommerlichen Temperaturen tagsüber bei über 30° C, was uns allen das Arbeiten erschwert. Als Personalvertretung setzen wir uns für Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen ein. Leider ist das nicht immer so ganz einfach.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Hinweisblatt Sommerhitze im Büro mit Tipps für Arbeit und Wohlbefinden erstellt.
Auch die Dienststelle hat für zukünftige Hitzewellen ein Merkblatt zum Umgang mit sommerlicher Hitze in Arbeitsräumen der TU Braunschweig herausgegeben, welches auch im Informationsportal hinterlegt ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit hinweisen, die Ihnen die Möglichkeit bieten, in einem zeitlichen Umfang von mehreren Wochen pro Kalenderjahr zu Hause zu arbeiten (vgl. DV 50 § 16 Abs. 5 bzw. DV 37 § 7).
Falls Sie davon Gebrauch machen wollen, klären Sie bitte mit Ihrer Führungskraft, ob und wie genau das in Ihrem Fall möglich ist. Gegebenfalls könnten Sie auch vereinbaren, morgens und vormittags in Präsenz zu arbeiten und nach Einsetzen der Mittagshitze stundenweise nachmittags von zu Hause aus.