Werden die Kosten für das sogenannte Konferenz-Dinner auf Dienstreisen an der TU Braunschweig übernommmen und, falls ja, bis zu welcher Höhe?
Auf wissenschaftlichen Tagungen sind Konferenz-Dinner als Vernetzungsveranstaltungen zum fachlichen und persönlichen Austausch der an der Konferenz teilnehmenden Personen üblich. Ähnliche Vernetzungstreffen sind auch auf Konferenzen oder Symposien jenseits von rein wissenschafltichen Veranstaltungen möglich.
Manchmal sind die Vernetzungsveranstaltungen ("Konferenz-Dinner") integraler Bestandteil der Tagungen und daher bereits in der Tagungsgebühr enthalten.
Wenn dies nicht der Fall ist und somit die Kosten für das Konferenz-Dinner auch extra aufgeführt sind, stellt sich die Frage, ob diese im Rahmen von Dienstreisen von der TU übernommen werden oder die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen diese selber tragen müssen.
Im Rahmen der Reisekosten-Abrechnung können diese Kosten nicht erstattet werden.
Update 23.07.2024:
In der letzten Senatssitzung zeichnete sich ein deutliche Verbesserung bzgl. Kostentragung für unsere dientsreisenden Kolleginnen und Kollegen ab.
Sobald das Protokoll der Senatssitzung beschlossen und veröffentlicht (voraussichtlich Ende August/Anfang September), würden wir die entsprechenden Informationen hier mitteilen.
Bitte klären Sie unbedingt im Vorfeld Ihrer Dienstreise mit der haushaltsführenden Stelle Ihres Instituts oder Ihrer Einrichtung, ob die Kosten für das Konferenz-Dinner bzw. Vernetzungstreffen mit übernommen werden können oder nicht!