Studierende und Beschäftigte sind bei der Arbeit, auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück und bei offiziellen Sportangeboten bei der Landesunfallkasse Niedersachsen versichert.
1. Beschäftigte
Sobald Kosten anfallen (dies ist ab dem ersten Arztbesuch der Fall), sind Unfallanzeige oder Unfallanzeige plus Wegeunfallfragebogen auszufüllen. Das Ausfüllen dieser Formulare kann selbstverständlich nach Gesundung des Beschäftigten erfolgen.
Bitte senden Sie 4 unterschriebene Exemplare an die Stabsstelle Arbeitssicherheit. Übergeben Sie 1 Kopie der Unfallanzeige (nur bei Arbeitsunfällen) der/dem Sicherheitsbeauftragten in Ihrer Einrichtung.
Punkt 2 der Unfallanzeige (Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers) muss nicht ausgefüllt werden.
Die Unfallanzeige ist von der Vorgesetzten, dem Vorgesetzten (Institutsleitung, Abteilungsleitung, Geschäftsbereichsleitung etc.) zu unterschreiben. Ohne Unterschrift der Vorgesetzten, des Vorgesetzten ist die Unfallanzeige nicht gültig.
2. Studierende
Bitte leiten Sie 4 Exemplare an das Immatrikulationsamt weiter.
Wer unterschreibt die Unfallanzeige?
Die Praktikumsleitung, die Seminarleitung etc. Handelt es sich z.B. um einen Wegeunfall, leistet auch das Immatrikulationsamt die notwendige Unterschrift.
Punkt 2 der Unfallanzeige (Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers) muss nicht ausgefüllt werden.
Ansprechpartnerin: Marianne Pieper (-4696)
Formular:
Frau Julia Wischwill |
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Tel.: +49 531-391/4102 |
Mail: j.wischwill@tu-braunschweig.de |
Bitte senden Sie ein unterschriebenes Exemplar der Unfallanzeige an die Abteilung 12.
Informationen für Beamte finden Sie hier.
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