Drei Monate vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses sollten sich Beschäftigte bei der Arbeitsagentur melden, wenn eine Verlängerung oder ein neuer Arbeitsplatz nicht vorliegt. Das geht persönlich oder online. Ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kurzfristiger als 3 Monate bekannt geworden, müssen sich Betroffene innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend melden.
Hier können Sie Schritt für Schritt alle Online-Formulare und Unterlagen finden
Arbeitsuchend melden und Arbeitslosengeld erhalten (ein Überblick)