§4 des Arbeitszeitgesetzes sagt: „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
Wer hat nicht schon einmal nach 6,2 Stunden seine Arbeit beendet und sich gefragt, wie viel Arbeitszeit jetzt geleistet wurde und aufzuschreiben ist, wenn keine Pause in Anspruch genommen wurde. Pausen gelten auch dann nicht als Arbeitszeit, wenn sie nicht genommen wurden (vgl. DV 36 § 5). Die Frage ist jetzt, wie man mit den 0,2 Stunden umgehen soll, die zu viel gearbeitet wurden.
Den Tarifbeschäftigten hilft die Kommentierung des TV-L weiter: „§ 4 ArbZG entbindet im Umfang der gesetzlichen Mindestpausen den Arbeitgeber von der Verpflichtung, Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen und setzt zugleich den Arbeitnehmer außerstande, die Arbeitsleistung zu bewirken.“ Mit einfachen Worten bedeutet das, der/die Arbeitgeber:in darf die Arbeit nicht annehmen und der/die Arbeitnehmer:in hat keinen Anspruch auf Anrechnung und Bezahlung. Also verfallen die 0,2 Stunden und können nicht aufgeschrieben werden.
Zeiterfassung | 6,1 | 6,2 | 6,3 | 6,4 | 6,5 | 6,6 | … |
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anrechenbar | 6,0 | 6,0 | 6,0 | 6,0 | 6,0 | 6,1 | … |
Nun könnte eine Führungskraft auf die Idee kommen und sagen, man habe 6,2 Stunden gearbeitet, also mehr als 6 Stunden und deshalb muss man eine halbe Stunde Pause abziehen. Dies kommt aber nur in Frage, wenn tatsächlich eine Ruhepause in diesem Umfang genommen wurde. Wer keine Pause gemacht hat und 6 Stunden gearbeitet hat, darf sich die auch aufschreiben.
Die Pausenregelung für Beamt:innen wird nicht durch das Arbeitszeitgesetz sondern durch die Nds. ArbZVO geregelt. Daher gilt für Beschäftigte dieser Gruppe, dass sie die Pausen nach 6 oder 9 Stunden nehmen können, aber nicht nehmen müssen.