Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Trotzdem haben diese Tage eine große Bedeutung und viele möchten diese Zeit im Kreis ihrer Lieben verbringen. Da stellt sich die Frage, ob Beschäftigte an der TU Braunschweig für diese beiden Tage Urlaub nehmen oder Zeitausgleich machen müssen.
Die Antwort lautet (ganz klar): Nein! Denn das sagt der Tarifvertrag dazu: „Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Tabellenentgelts und der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile von der Arbeit freigestellt.“ (§ 6 Abs. 3 Satz 1 TV-L).
Falls es Probleme mit der Urlaubsgewährung oder mit dem Zeitausgleich gibt, können wir vom Personalrat vermittelnd helfen. Bitte sprechen Sie uns an!