Zwischen der
Technischen Universität Braunschweig,
vertreten durch die Präsidentin
und
dem Personalrat der Technischen Universität,
vertreten durch die Vorsitzende,
wird
gemäß § 78 i.V. m. § 66 NPersVG folgende
geschlossen:
Gemäß der Ziele und Werte der TU Braunschweig fühlen wir uns für die Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des gegenseitigen Respektes und der Wertschätzung verpflichtet. Durch das hier beschriebene Jahresgespräch wird eine gegenseitige Rückmeldung über die Arbeitssituation gegeben, sich zur Zusammenarbeit ausgetauscht sowie Förder-, Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten besprochen. Der Dialog ist Ausdruck des gegenseitigen Respektes und der Wertschätzung zwischen Führungskraft und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Damit entwickeln wir unsere Führungskultur weiter und füllen unsere Ziele und Werte mit Leben.
Im Jahresgespräch stimmen sich Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Führungskraft zu Aufgaben, Verantwortlichkeiten, zur beruflichen Situation und Entwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden und zukünftigen Rahmenbedingungen ab. Sie geben sich gegenseitig Rückmeldung mit dem Ziel, die Arbeitsergebnisse und die Zusammenarbeit zu würdigen und damit Wertschätzung auszudrücken sowie die Arbeitszufriedenheit zu stärken. Von der verbesserten Kommunikation zwischen Führungskraft und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter profitiert der eigene Arbeitsbereich aber auch die TU Braunschweig insgesamt.
Das Jahresgespräch ist ein regelmäßiger, vertraulicher und strukturierter Dialog zwischen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Führungskraft. Es soll folgende Inhalte umfassen:
Zusätzlich können weitere relevante Themen wie das persönliche/familiäre Umfeld oder die gesundheitliche Situation besprochen werden, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dies wünscht bzw. mit der Erörterung einverstanden ist.
Das Jahresgespräch findet einmal pro Kalenderjahr zwischen Führungskraft und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter statt. Die Führungskraft lädt rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen im Voraus, zu dem Jahresgespräch ein, für das ausreichend Zeit zu veranschlagen ist. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist zu dem Gespräch mindestens vier Monate vor Vertragsende einzuladen.
Auf einem Bestätigungsbogen gemäß Anlage 3 wird unter Angabe der Organisationseinheit ohne Angaben von Personennamen festgehalten, dass und wann das Jahresgespräch statt-gefunden hat oder abgelehnt wurde. Die Führungskraft füllt umgehend eine Bestätigung zur Evaluierung aus. Nach Ablauf des Kalenderjahres evaluiert die Personalentwicklung auf Grundlage der Bestätigungen das Verfahren und informiert den Personalrat bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres umfassend über die Ergebnisse. Über die Evaluation hinaus ist auch ein freiwilliges anonymes Feedback gemäß Anlage 4 möglich.
Im Zusammenhang mit der Einführung und Durchführung von Jahresgesprächen und deren Qualitätssicherung werden durch die Abteilung Personalentwicklung obligatorische Informationsveranstaltungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Monaten sowie obligatorische Einführungsworkshops für neue Führungskräfte durchgeführt. Allen Übrigen stehen die Veranstaltungen ebenfalls offen.
Die Dienstvereinbarung tritt am 01.07.2019 in Kraft und ist in geeigneter Weise gemäß § 78 Abs. 2 NPersVG bekannt zu machen. Widerspricht eine Regelung dieser Vereinbarung höherrangigem Recht, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine ihr möglichst entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen. Die Dienstvereinbarung kann frühestens nach dem 30.06.2021 und ab dann jederzeit mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Eine einvernehmliche Änderung ist jederzeit möglich. Kündigung und Änderung bedürfen der Schriftform.
Braunschweig, den 24. Mai 2019
Die Präsidentin
Braunschweig, den 27.05.2019
Die Vorsitzende des Personalrats
Anlage 1: Dokumentationsbogen Jahresgespräch
Anlage 2: Maßnahmenbogen zur Weiterleitung an Dritte
Anlage 3: Online-Bestätigungsbogen
Anlage 4: Online Feedbackbogen
Die Online-Formulare für den Bestätigungsbogen (Anlage 3) und Feedbackbogen (Anlage 4) finden Sie nach Login unter "Jahresgespräche" im Informationsportal.