nach § 78 Abs. 1 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) zu der
zwischen der
Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
- im folgenden TU Braunschweig genannt -
und dem
Gesamtpersonalrat der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
- im folgenden Personalrat genannt -
Ziele des Einsatzes von SAP R/3 an der TU Braunschweig sind die Optimierung und Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die Steigerung der Dienstleistungsqualität, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie die Nutzung von SAP R/3 zur Qualitätssicherung. Es ist weder Ziel des Einsatzes von SAP R/3, die Leistung und das Verhalten der Beschäftigten zu kontrollieren noch die Anzahl und die Wertigkeit der Arbeitsplätze zu verringern.
Ab 01.01.2001 werden folgende Module von SP R/3 eingeführt:
SAP R/3 Fi | Finanzwesen |
SAP R/3 Fi-AA | Anlagenwirtschaft |
SAP R/3 FM | Haushaltsmanagement |
SAP R/3 CO | Controlling |
SAP R/3 MM | Materialwirtschaft |
Der SAP R/3 Ist-Zustand wird in der Anlage 1 dokumentiert und ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Aus ihr gehen die aktuellen Systemkonfiguration, die eingesetzten SAP R/3 Module incl. Releasestand und die Schnittstellen zu anderen EDV-Systemen hervor.
Dem Antrag ist die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten beizufügen.
Bezeichnung, Aufgabenstellung und Zielsetzung des Moduls
Technische Ausstattung der Arbeitsplätze
Schulungsplan, Qualifizierungsmaßnahmen
Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Arbeitsinhalte, Arbeitsbelastungen, Änderungen von Arbeitsaufgaben und -vollzügen, Qualifikationsanforderungen, organisatorische Folgen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz und im Organisations- und Geschäftsverteilungsplan.
Folgen für die Personalstruktur, geplante Personalentwicklungsmaßnahmen, Folgen für die Bewertung der Arbeitsplätze.
Angaben über Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Auswertung personenbezogener Daten
Schnittstellenkonzept
Berechtigungungskonzept.
Es werden grundsätzlich nur solche personenbezogenen Daten erfasst, die zur Erfüllung der vereinbarten Zweckbestimmung von SAP R/3 erforderlich sind. Individuelle Leistungs- und/oder Verhaltenskontrollen bezogen auf einen einzelnen Beschäftigten oder eine Gruppe von Beschäftigten sind nicht erlaubt, es sei denn, der Personalrat stimmt dem im begründeten Einzelfall zu. Auswertungen von Logdateien mit personenbezogenen Daten sind nur bei sicherheitsrelevanten Vorgängen zulässig. Der Personalrat ist unverzüglich zu informieren. Eine persönliche Identifizierung der Beschäftigten im SAP R/3 dient nur der Überprüfung der Zugriffsberechtigung, der Zuordnung von Arbeitsvorgängen im Rahmen der Workflow-Organisation sowie der Identifikation von Sachbearbeitern für laufende oder abgeschlossene Vorgänge für ggf. erforderliche Rückfragen.
Alle personenbezogenen Daten werden durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen vor Zugriffen unbefugter Personen und/oder Zwecken, die nicht der vereinbarten Zielsetzung entsprechen, geschützt. Arbeits- und/oder dienstrechtliche Maßnahmen aufgrund zulässiger Datenauswertung sind unwirksam.
Es werden alle technischen Möglichkeiten von SAP R/3 sowie der eingesetzten Hard- und Software genutzt, um die Einhaltung des Datenschutzes zu gewährleisten.
TU Braunschweig und Personalrat sind sich einig, dass die Einhaltung des Datenschutzes auch abhängig ist vom Verantwortung- und Datenschutzbewusstsein der betroffenen Beschäftigten. Daher müssen sich alle Beschäftigten, insbesondere diejenigen mit Vorgesetztenfunktionen, mit den Bestimmungen der Datenschutzgesetze und den Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung vertraut machen. Dies ist bei der Qualifizierung in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Folgende organisatorische Maßnahmen, die auch im Zusammenhang mit dem Berechtigungskonzept stehen, werden getroffen:
Der Einsatz des SAP R/3-Verfahrens wird durch technische Einrichtungen hochwertig gesichert:
Alle Anwenderkennungen (Kennwort, Benutzername, Zugangscode und Chipkarte mit PIN) sind nicht übertragbar. Die Beschäftigten sind verantwortlich für die ihnen zugeordnete Anwenderkennung.
Die Aufbewahrungsfristen der Dateien und Listen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Detailregelungen zur Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen einschließlich der Sicherheitskomponenten werden in Dienstanweisungen geregelt. Diese werden dem Personalrat bekanntgegeben und in der Anlage 2 dokumentiert.
Die Einführung des SAP R/3-Systems einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel soll so erfolgen, dass möglichst keine arbeitspsychologische und arbeitsphysiologische Belastung entsteht. Die Beschäftigten werden über die möglichen Risiken informiert. Bei der Einrichtung oder Umrüstung von Arbeitsplätzen sind die neuesten arbeitswissenschaftlichen Kenntnisse zu berücksichtigen. Das Dezernat S und der betriebsärztliche Dienst beraten die Einrichtungen der TU Braunschweig bei der Einrichtung und Umrüstung der Arbeitsplätze und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
Der Personalrat hat insbesondere nach § 59 i. V. mit § 67 NPersVG die Aufgabe und die Pflicht, die Einhaltung dieser Dienstvereinbarung jederzeit zu kontrollieren.
Braunschweig, den 27.12.2000
Technische Universität
Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Der Präsident
Braunschweig, den 22.12.2000
Gesamtpersonalrat der Technischen Universität
Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Vorsitzender