DV 25 - Fort- und Weiterbildung in der Universitätsbibliothek und in den Institutsbibliotheken

Historische Bücher in der Universitätsbibliothek

Dienstvereinbarung Nr. 25

über die

Fort- und Weiterbildung in der Universitätsbibliothek und in den Institutsbibliotheken der TU Braunschweig

zwischen der
TU Braunschweig

und dem
Gesamtpersonalrat der TU Braunschweig

gemäß § 78 NPersVG

1. Grundlagen und Geltungsbereich der Dienstvereinbarung Nr. 25:

Grundlage dieser Dienstvereinbarung ist die verbindliche Übernahme der Rahmendienstvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und dem Hauptpersonalrat beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (HPR) vom 20.12.2002 und der in Nr. 1 (Grundlagen der Dienstvereinbarung) der Rahmendienstvereinbarung ausgeführten Regelungen für den Geltungsbereich der TU Braunschweig

2. Nutzung eines Schulungs- und Fortbildungsverbundes verschiedener Fortbildungsanbieter:

Folgende Fortbildungsanbieter werden als Schulungs- und Fortbildungsverbund genutzt:

a) Berufsverband Information Bibliothek e. V. (BIB),
b) Büchereizentrale Lüneburg,
c) Beratungsstelle für öffentliche Bibliotheken Südniedersachsen
d) Beratungsstelle für öffentliche Bibliotheken Weser-Ems,
e) Gemeinsamer Bibliotheksverbund GBV,
f) Niedersächsische Landesbibliothek/Niedersächsische Bibliotheksschule,
g) Verein Deutscher Bibliothekare e. V. (VDB),
h) Fachbereich Informations- und Kommunikationswesen der FH Hannover.

Darüber hinaus können Angebote nicht bibliothekarischer Veranstalter wie z. B. IZN, FIN, VHS etc. genutzt werden.

3. Zuständigkeit in den Bibliotheken:

Die Bibliotheken sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigene Mittel für die Fortbildung ihrer Beschäftigten zur Verfügung stellen.

Aufgaben der Fort- und Weiterbildung des Bibliothekspersonals werden grundsätzlich von der Leitung der Universitätsbibliothek wahrgenommen, die diese Aufgaben anderen Personen in der Bibliothek übertragen kann. Die Übertragung geschieht im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit erst nach einer auf ein Einvernehmen gerichteten Erörterung mit dem zuständigen Personalrat. Beauftragte Personen sollen zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben von ihrer sonstigen dienstlichen Tätigkeit im erforderlichen Umfang entlastet werden und sind der Dienststelle und den Beschäftigten über ihre Arbeit mindestens einmal im Jahr rechenschaftspflichtig.

Die Bibliotheksleitung und die von ihr beauftragten Personen

  • informieren die Beschäftigten vor Ort über Schulungs- und Fortbildungsangebote,
  • sind Ansprechpartner für Beschäftigte und Fortbildungsanbieter,
  • ermitteln den Schulungs- und Fortbildungsbedarf vor Ort,
  • organisieren und koordinieren die Anmeldungen vor Ort,
  • beraten und unterstützen die zentrale Koordinierungsstelle,
  • organisieren und koordinieren die Inhouse-Schulungen auf lokaler/regionaler Ebene.

4. Schulungs- und Fortbildungsinhalte:

Die Fort- und Weiterbildungskurse sollten insbesondere folgende Bereiche beinhalten:

  • Bibliothekarische Fachaufgaben und Grundlagenschulung,
  • Bibliotheksorganisation und -management,
  • Projektmanagement,
  • IuK-Themen,
  • Führung, Verhalten, Kommunikation,
  • fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse,
  • Erfahrungsaustausch und Fortbildung für Gruppen (z. B. Personen, die in den Beruf zurückkehren, Personal in der Systembetreuung, Ausbilderinnen und Ausbilder),
  • „Information Literacy“ in der Nutzerschulung,
  • Informationsdesign (z. B. Fachspezifische Informationsportale; kreative, Nutzergruppenorientierte Medienangebote),
  • Informationsmanagement (z. B. Bedarfsanalysen und Planungen zum Informationsangebot sowie zur Informationsverwendung; Auswahl von Netzwerk- und Hardware-Architekturen, Datenbanksystemen, Expertensystemen etc. für die erforderlichen Informationsinfrastrukturen, Einrichtung von Anwendungslösungen, Einführung von Anwendungssystemen und/oder Schnittstellen im Sinne eines Management der Informationssysteme und deren Komponenten).

5. Zusammenarbeit:

Der/die Fortbildungsbeauftragte gemäß Nr. 3 arbeitet mit dem an der Niedersächsischen Bibliothekarsschule gebildeten Niedersächsischen Fortbildungsgremium und dessen zentraler Koordinierungsstelle eng zusammen. Er/sie gewährleistet, dass dessen Fortbildungsprogramm den Beschäftigten in den Bibliotheken bekannt gegeben wird (u. a. auf der Homepage der Universitätsbibliothek). Die Dienststelle unterrichtet den Gesamtpersonalrat über die Arbeit des/der Fortbildungsbeauftragten mindestens einmal im Jahr.

6. Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen:

Diese Dienstvereinbarung trifft am 1.1.2004 in Kraft. Nr. 8 der Rahmendienstvereinbarung vom 20.12.2002 ist anzuwenden.

Braunschweig, den 1.1.2004

 

Für die TU Braunschweig
Der Präsident

 

 

Für den Gesamtpersonalrat
der TU Braunschweig
Der Vorsitzende