zwischen der
Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
vertreten durch den Präsidenten
und dem
Personalrat der Technischen Universität Braunschweig
zum Einsatz einer
Die folgende Dienstvereinbarung regelt die Videoaufzeichnung im besonders geschützten Maschinensaal 1 und den angrenzenden Technikflächen im Gauß-IT-Zentrum. Sie gilt für die kleine Gruppe der Bediensteten, die für die Durchführung Ihrer Aufgaben einen Zutritt zu den vorstehend genannten Bereichen benötigen.
Für die Durchführung Ihrer Aufgaben betreibt die TU Braunschweig im Maschinensaal 1 des Gauß-IT-Zentrums eine große Anzahl an IT-Systemen und Datenverarbeitungsanlagen. Mit der Durchführung bestimmter Aufgaben ist eine Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden. Gemäß § 7 NDSG hat die TU Braunschweig die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechende Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen. Die Videoaufzeichnung in den vorstehend genannten Bereichen ist Teil dieser Maßnahmen.
Die Videoaufzeichnung dient ausschließlich
Das Auslesen und Verarbeiten der gespeicherten Videoaufzeichnungen zu allen anderen Zwecken, insbesondere der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist unzulässig.
Die Videoaufzeichnung findet ausschließlich im besonders geschützten Maschinensaal 1 und den angrenzenden Technikflächen im Gauß-IT-Zentrum zum Schutz vor Zutritt aus öffentlich zugänglichen Bereichen statt. Eine Skizze der überwachten Bereiche wird dem Personalrat zusammen mit der Dokumentation des Videoaufzeichnungssystems vorgelegt.
Dem Personalrat wird eine Dokumentation des eingesetzten Videoaufzeichnungssystems vorgelegt. Das Gauß-IT-Zentrum wird dem Personalrat auf dessen Verlangen und bei Veränderungen unaufgefordert eine aktuelle Dokumentation vorlegen.
Die Dokumentation enthält insbesondere
Die gesamte Dokumentation des Videoaufzeichnungssystems ist zum Schutz der im Maschinensaal 1 gelagerten personenbezogenen Daten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Die Bilddaten des Videoaufzeichnungssystems werden ausschließlich in einem einzigen, eigenständigen System aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden im Regelbetrieb nicht - weder manuell noch automatisch - an andere technische Systeme übermittelt.
Zugriffe auf Videoaufzeichnungen sind nur der Leitung des Gauß-IT-Zentrums und den von Ihr benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in folgenden Fällen erlaubt:
Entsprechend der Zweckbindung in § 3 kann zur Aufklärung, auf Verlangen eine Kopie erstellt und an die Ermittlungsbehörden übergeben werden. Der Datenschutzbeauftragte und der Personalrat sind dann einzubinden.
Die Videoaufzeichnung erfolgt ganztägig.
Die Aufzeichnungen werden nach 21 Tagen automatisch gelöscht. Dieser Zeitraum wurde so gewählt, um Schließzeiten der TU Braunschweig zu überbrücken.
Videos mit aufgezeichneten Delikten werden von der TU Braunschweig außerhalb des Systems nur solange aufbewahrt, wie dies zur Erreichung des Zwecks der Aufklärung notwendig ist oder die Betroffenen ausdrücklich einer längeren Aufbewahrung zugestimmt haben.
Das Videoaufzeichnungsgerät steht in einem abgeschlossenen Schrank in einem dem Geschäftsbereich 3 zugeordneten und abgeschlossenen Raum im Bereich des besonders geschützten Maschinensaal 1 mit seinen angrenzenden Technikflächen. Nur die in der Dokumentation zum Videoaufzeichnungssystem aufgeführten Personen können die Schließung dieses Schrankes bedienen.
Die Dienstvereinbarung tritt am 01.09.2017 in Kraft. Sie kann einseitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der Vereinbarung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer Zwecksetzung gewollt haben. Die Dienstvereinbarung ist in geeigneter Weise nach § 78 Abs. 2 NPersVG durch die Dienststelle bekannt zu geben.
Braunschweig, den
Technische Universität
Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Die Präsidentin
Personalrat der Technischen Universität
Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Die Vorsitzende