Auftraggeber: | Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) |
Kooperationspartner: | PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
Laufzeit: | Juni 2016 - März 2017; Juli 2018 - August 2018 |
Ansprechpartner IIM: | Univ.-Prof. Dr.-Ing. Tanja Kessel |
Philipp Holtkamp, M.Sc., MBA | |
Steffen Willmy, M.Sc. |
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Lehrstuhl für Infrastruktur- und Immobilienmanagement zusammen mit der PricewaterhouseCoopers AG beauftragt, einen Leitfaden zur Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei Immobilien-/Flächenbedarfen des Landes NRW zu erstellen. Darüber hinaus erfolgte eine Qualitätskontrolle mit abschließender Berichtsprüfung.
Ziel des Leitfadens ist es, insbesondere für die Bedarfsträger und deren Ressorts zu erläutern, welche Methoden bei der Erfüllung von Flächenbedarfen zur Anwendung kommen sollen und welche Daten bzw. Informationen benötigt werden, um verschiedene Varianten miteinander vergleichen zu können.
Der Leitfaden gibt methodische Anleitungen, die von der anfänglichen Bedarfsplanung über die Entwicklung von Realisierungs- und Beschaffungsvarianten bis hin zur Durchführung des Variantenvergleichs reichen.
Der Variantenvergleich beinhaltet drei Bausteine. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeits-untersuchung, dem ersten Baustein, wird insbesondere den Aspekten Lebenszyklusbetrachtung, Ressourcenverbrauch sowie Opportunitätskosten Rechnung getragen. Im zweiten Baustein werden die Risiken der Varianten berücksichtigt. Neben monetären Kriterien werden bspw. auch die bau- und klimapolitischen Ziele des Landes im Rahmen des dritten Bausteins, der Nutzwertanalyse, berücksichtigt.
Die Ergebnisse aller drei Bausteine werden schließlich in einer Kosten-Nutzen-Bewertung als abschließendes Ergebnis des Variantenvergleichs zusammengeführt.