11. Wacholder

Der Stink-Wacholder, Sade- oder auch Sevenbaum gehört zu der übergeordneten Pflanzengattung Wacholder. Der uns heute noch sehr bekannte nahe Verwandte ist der Gemeine Wacholder. Anders als der Sadebaum findet der Gemeine Wacholder häufig Verwendung als Gewürz in der Küche. Durch die abweichenden Inhaltsstoffe ist auch die arzneiliche Wirkung eine andere. Der Sadebaum hingegen ist ein gut überliefertes Mittel zur Abtreibung.

Synonyme:
Sevenbaum, Sabina, Savina[1]

Namensherkunft:
Schon die Römer nannten diese Pflanze Herba Sabina, benannt nach den Sabinern. Bei ihnen handelt es sich um eine Bevölkerungsgruppe/ Gemeinschaft, die den Wacholder als Abortivum verwendeten.[2]

Aussehen:
Wacholder besitzt Blätter wie Zypressen, diese sind rau und breit. Außerdem hat er Stacheln. Es handelt sich um eine immergrüne Pflanze die rote Blüten trägt.[3]

Charakteristika:
Wacholder ist stark riechend.[4]

Standort/Vorkommen/Herkunft:
Er wächst in allen Gärten und die jungen Triebspitzen können zu jeder Zeit gesammelt werden. Doch laut Fuchs ist er am besten im Herbst zu sammeln, da er dann Samen trägt.[5] Aufgrund der Tatsache, dass der immergrüne Strauch eine weite Verbreitung hatte, ist davon auszugehen, dass es sich beim Wacholder um eine gut zugängliche Arzneipflanze handelte, die häufig eingesetzt wurde.

Komplexion: 
Wacholder ist von trockener (3. Grad) und sehr dünner Natur[6] . Auch bei Mattioli ist das die ihm zugeschriebene Komplexion.

Wirkung:
„Es brauen diß Kraut sehr unverschämpte und unzüchtige Weiber/ damit das Empfängniß der geburt zuverhindern/ oder die Geburt zu tödten“[7] Er ist als empfängnisverhütend überliefert, soll das Ungeborene töten, tote Kinder austreiben und gilt als menstruationsfördern. Der Sadebaum wurde wegen seiner immergrünen Blätter vielerorts auf Friedhöfen angebaut. In der Frühen Neuzeit wurde aus bevölkerungspolitischen Gründen der Einsatz des Sadebaums unter Todesstrafe verboten. „Um dem Einhalt zu gebieten, beschloß man, den Kräuterfrauen den Handel mit Sadebaum unter Androhung der Todesstrafe zu untersagen.“ Das „öffentliche Anpreisen schädlicher und treibender Drogen“ wurde ebenfalls untersagt[8]. Anhand des Sadebaums wird besonders deutlich, dass die Verdrängung ungewollten Kräuterwissens mit zunehmender Institutionalisierung des Gesundheitswesen einherging.

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[1]Lonitzer, Adam (1578): Kräuterbuch.
[2]Madaus, Dr. med. Gerhard (1938): Lehrbuch der biologischen Heilmittel.
[3]Lonitzer, Adam (1578): Kräuterbuch.
[4]Ebd.
[5]Fuchs, Leonard (1543): New Kreuterbuch.
[6]Lonitzer, Adam (1578): Kräuterbuch.
[7]Ebd.
[8]Leibrock-Plehn, Larissa (1993): Frühe Neuzeit Hebammen, Kräutermediziner und weltliche Justiz; In: Jütte, Robert; Geschichte der Abrteibung. Von der Antike bis zur Gegenwart.