Im Rahmen der Energiekostenbudgetierung dient die Witterungsbereinigung zur Normierung der Wärmeverbräuche. Sie macht diese damit auch jahresübergreifend vergleichbar. Darüber hinaus glättet sie die witterungsbedingten Kostenschwankungen und verlagert das damit verbundene Kostenrisiko auf die Zentralverwaltung.
In den warmen Monaten treten sehr große Schwankungen bei der Witterungsbereinigung auf, die zu extremen Verbrauchskorrekturen führen können. Bei Wohn- oder Bürogebäuden sind diese unkritisch, da diese in dem Zeitraum in der Regel keine Wärme benötigen. Bei Universitätsgebäuden mit intensiver Be- und Entlüftung oder hohem Warmwasserverbrauch kann dies jedoch zu erheblichen Kostenverzerrungen führen oder im Extremfall eine rechnerische Witterungskorrektur gar nicht mehr ermöglichen.
Nach der Entwicklung von verschiedenen Lösungsansätzen durch das Kernteam wurde vom Energiebeirat beschlossen, dass für die Monate Juni, Juli und August eine Schwankungsbreitenbeschränkung der Gradtagszahl in Höhe von +/- 10% eingeführt werden soll. Nachdem im Jahr 2016 festgestellt wurde, dass auch in den angrenzenden Monaten ähnliche Verbrauchs- und Kostenverzerrungen zu beobachten waren, wurde vom Energiebeirat die Ausweitung der Bandbreitenbeschränkung der Gradtagszahl in Höhe von +/- 10% auf die Monate Mai und September beschlossen.