Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen

Die Finanzierungsmöglichkeiten wurden in drei verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Maßnahmen aus Sondermitteln wie z.B. Feuerwehrtopf, GESA, ESIP, etc.: Hierbei handelt es sich immer um zentral finanzierte Maßnahmen ohne Möglichkeit der finanziellen Beteiligung des jeweils betroffenen Nutzers. 
  • Rein dezentrale Maßnahmen: Hierbei handelt es sich nicht um Baumaßnahmen, sondern z. B. um die Beschaffung von technischem Gerät mit energetischer Relevanz. Das Energiebudget bleibt für den Nutzer unverändert. 
  • Baumaßnahmen, welche nicht primär der Energieeinsparung dienen, z. B. Sanierung bzw. Ersatz einer abgängige Klimaanlage: Diese sollten nach Möglichkeit zentral finanziert werden (Verfahren nach Pkt. 1). Das Budget wird anschließend in der Höhe der zu erwartenden Einsparung reduziert. Falls eine dezentrale Finanzierung zum Tragen kommt, bleibt das Energiebudget unverändert.


Bei dieser Festlegung wurden aufkommende Fragen zu der späteren möglichen Gewinnverteilung bei zentralen bzw. dezentralen Finanzierungsansätzen innerhalb des Kernteams diskutiert. Bei zentral finanzierten Maßnahmen sollten 10% der Kosteneinsparung bei den Gebäudenutzern verbleiben, um später einen gewissen Sicherheitspuffer, bei evtl. nicht ganz so hoch ausfallenden Energieeinsparungen wie sie zuvor berechnet wurden, zu haben.

Bei dezentral finanzierten Maßnahmen werden trotzdem Ressourcen vom Gebäudemanagement und auch von Externen sowohl für die Errichtung als auch die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagen genutzt. Aus diesem Grund ist die anteilige Einbehaltung der erzielten Einsparungen in Höhe von 10% für den GB3 vom Energiebeirat beschlossen worden, um daraus spätere Aufwendungen finanzieren zu können.

Für eine allgemeingültige Lösungsfindung in Finanzierungsfragen wurde daraus ein „Entscheidungsbaum zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen“ entwickelt:

 

GB3 Abt. 34.40

* Sowohl bei zentral als auch bei dezentral finanzierten Maßnahmen ist eine Co-Finanzierung aus Sondermitteln (z.B. Fördermittel) möglich und vorrangig. Sondermittel werden wie zentrale Mittel behandelt.

** 10% der Einsparung werden zur Gegenfinanzierung von außerplanmäßigen Wartungs- und Instandsetzungskosten während der Nutzungsdauer für den GB3 einbehalten.

*** 10% der Einsparung dienen als Sicherheitspuffer für die Gebäudenutzer, falls die Einsparungen nicht ganz so hoch wie erwartet aufallen sollten.