Nach Einführung der Energiekostenbudgetierung am 01.01.2014 fielen während des Echtbetriebs einige Punkte auf, die einer Nachbesserung oder auch genaueren Spezifizierung bedurften. In den Gremien des Kernteams und des Energiebeirats werden auch zukünftig die Punkte im fortlaufenden Optimierungsprozess der Energiekostenbudgetierung diskutiert und notwendige Änderungen beschlossen.
In der Produktivphase war eine Spezifizierung oder Nachbesserung u. a. erforderlich für:
Viele Problemfälle konnten in den vergangenen drei Jahren gelöst werden. Weitere Optimierungen und Anpassungen sind in den nächsten Jahren geplant. Das betrifft insbesondere die Gebäude, die nicht einheitlich genutzt werden, bei denen dann Nutzungskennzahlen nach messtechnischer Ermittlung angepasst werden müssen. Die Bewertung von Sondertatbeständen, die Bearbeitung von Härtefallanträgen und die Einordnung von vorhandenen und neu zu beschaffenden Großgeräten / Großverbrauchern wird zu einer Daueraufgabe für alle Beteiligten.
Einige dieser Punkte werden in Unterpunkten exemplarisch erläutert werden. Die Auflistung erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller in den letzten drei Jahren behandelten Themen.