Der Korrekturfaktor ist der Quotient aus dem zur Verfügung stehenden Energiekostenbudget sowie aus der Summe aller kalkulatorischen TU-Energiekosten des abzurechnenden Jahres. Er dient im Fall von Preisveränderungen von Strom und Wärme zur Angleichung der kalkulatorischen Kosten an das pro Jahr verfügbare Gesamtbudget der Universität. So führen steigende Energiepreise zu einem Absenken des Korrekturfaktors und damit zu einer erhöhten Einsparauflage.
Korrekturfaktor (KF) = Energiekosten 2012 / Energiekosten 201X
Energiebudgetberechnung bei steigenden Energiepreisen:
Korrekturfaktor (KF) = Energiekosten 2012 / Energiekosten 201X = 1.800 € / 2.000 € = 0,9
Budget 201X = Basisverbrauch * Einheitspreis 201X * Korrekturfaktor
= 10.000 kWh * 0,20 €/kWh * 0,9 = 1.800 €
Der Korrekturfaktor berechnet sich mit einem Wert von 0,9. Zur Vermeidung eines Defizits ist damit eine Einsparauflage von 10 % notwendig. In dem Beispiel wird über eine Absenkung des Energieverbrauchs um 1.000 kWh die notwendige Einsparung von 200 € erreicht.
Die folgenden Bilder beschreiben den Fall, dass der Korrekturfaktor im Fall von sinkenden Energiepreisen ansteigt. Es ergibt sich für die Kostenstelle bei gleichem Energieverbrauch ein Überschuss von 200 €.
Korrekturfaktor (KF) = Energiekosten 2012 / Energiekosten 201X = 1.800 € / 1.600 € = 1,125
Budget 201X = Basisverbrauch * Einheitspreis 201X * Korrekturfaktor
= 10.000 kWh * 0,16 €/kWh * 1,125 = 1.800 €
Um den Einsparanreiz für den Nutzer aufrecht zu halten, können vom Energiebeirat Steuerungsmöglichkeiten z.B. durch Anpassungen der Korrekturfaktoren nach unten beschlossen werden.