Biologische Arbeitsstoffe

Gemäß Biostoffverordnung müssen Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Schutzstufe 2 vor Beginn dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig angezeigt werden.

Anzeige gemäßg §13 BioStoffVO

Die Anzeige ist vor Beginn der Arbeiten über die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärztlicher Dienst, Fachbereich Arbeitssicherheit an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zu schicken.

Rechtsvorschriften und Informationen für den Umgang mit Biostoffen

10 Grundregeln zum richtigen Arbeiten an Sicherhsitwerkbänken

Ansprechpartnerin

Dipl.-Biol. Marianne Pieper
Fachkraft für Arbeitssicherheit