Gemäß Biostoffverordnung müssen Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Schutzstufe 2 vor Beginn dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig angezeigt werden.
Die Anzeige ist vor Beginn der Arbeiten über die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärztlicher Dienst, Fachbereich Arbeitssicherheit an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zu schicken.