Im Rahmen von Bauvorhaben und Arbeiten an bestehenden baulichen Anlagen entsteht üblicherweise eine Vielzahl möglicher Gefährdungen. Diese umfassen sowohl Eigengefährdungen als auch Gefährdungen Dritter oder auch der Umwelt. Arbeiten an bestehenden baulichen Anlagen werden „Instandhaltung“ genannt. Instandhaltung besteht aus:
Wichtige Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung von Bauvorhaben und Arbeiten an bestehenden baulichen Anlagen sowie Maßgaben zur Arbeitssicherheit finden Sie im Wesentlichen in folgenden Unterlagen:
Darüber hinaus existiert eine Vielzahl berufsgenossenschaftlicher Vorgaben, Regelungen und Informationen. Diese sollen hier aus Platzgründen nicht einzeln aufgeführt werden.
Einen sehr guten Überblick über mögliche Gefährdungen verschafft die sogenannte „Gelbe Mappe“ der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft). Diese ist in Form von „Bausteinen“ online verfügbar und stets aktuell. In den einzelnen „Bausteinen“ sind auch ausdrücklich mitgeltende Vorschriften und Regelungen aufgeführt, so dass die allermeisten Fragen beantwortet werden dürften.
https://www.bgbau.de/medien-center/weitere-informationen-und-medien/medien-center-suche/bausteine/)
Die Bausteine sind gegliedert in u. a.:
Unter dem folgenden Link finden Sie sehr anschauliche und interessante Informationen zum Thema „Barrierefreiheit“:
Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit direkt ansprechen.