Sicherheitshinweise für Lithium-Ionen-Akkus
- Verwenden Sie ausschließlich Ladegeräte, die vom Hersteller für den Akku oder, bei fest verbauten Akkus, für das jeweilige Gerät vorgesehen sind. Halten Sie sich an die Herstellerangaben, falls ein bestimmtes Ladegerät vorgeschrieben ist.
- Zerlegen, öffnen oder zerkleinern Sie Akkumulatoren oder Batterien niemals.
- Setzen Sie Zellen/Batterien weder Feuer noch Temperaturen über 60 °C aus. Dieser Wert wird von namhaften Herstellern als Obergrenze zum Schutz vor Kapazitätsverlusten und erhöhten Brandrisiken angegeben. Vermeiden Sie die Lagerung in direktem Sonnenlicht.
- Vermeiden Sie es, den Akku Frost auszusetzen. Je länger niedrige Temperaturen auf die Zellen einwirken, desto größer ist die Gefahr von Kapazitätsverlusten und gefährlichen Zellschäden. Lagern Sie also Akkus zum Beispiel im Winter nicht in einer ungeheizten Garage.
- Zellen/Batterien dürfen nicht kurzgeschlossen werden (Vorsicht auch bei Lagerung, bei der ein gegenseitiger
Kurzschluss möglich ist. In diesen Fällen sollten die Pole abgeklebt werden). - Schützen Sie Zellen/Batterien vor mechanischen Stößen und Beschädigungen.
- Die Flüssigkeit undichter Zellen darf nicht mit der Haut in Berührung kommen und keinesfalls in
die Augen gelangen. - Entsorgen Sie Zellen/Batterien ordnungsgemäß, zum Beispiel über den Fachhandel.
- Basteln Sie keine eigenen Akkupacks. Das Verschalten von Lithium-Ionen-Akkuzellen und Aufbauen von Batteriemanagementsystemen (BMS) gehört in die Hände von Fachleuten.
weitere Informationen zu Lithium-Ionen-Akkus finden Sie u.a. unter folgendem Link.
https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/feuerschaeden/lithium-ionen-akkus/?highlight=lithium
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (Gerichtsurteil OVG Münster 10A 363/86)
Brandschutzordnung Teil A (Aushang)
Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, die sich auf dem Gelände der TU Braunschweig aufhalten. Der Aushang enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall und ist gut sichtbar auszuhängen.
Brandschutzordnung Teil B
Dieser Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an Personen ohne besondere Aufgaben im Brandschutz, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, z.B. Beschäftigte, Lehrende, Studierende, Mitarbeiter*innen von Fremdfirmen.
Feuerlöschübungen
Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärztlicher Dienst, Fachbereich Arbeitssicherheit bietet regelmäßig Feuerlöschübungen an, um Ihnen die Angst zu nehmen, im Ernstfall einen Feuerlöscher zu benutzen.
Die Termine für die Feuerlöschübungen können Sie dem Programm der Personalentwicklung entnehmen.
https://www.tu-braunschweig.de/abt13/personalweiterbildung
Haben Sie Interesse an einer Institutsinternen Feuerlöschübung? Sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Informationen finden Sie hier: