Sicherheitsbeauftragte

Institute und Einrichtungen, die 20 Beschäftigte und mehr haben, sind verpflichtet, eine Person zum Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Zur Ermittlung der genauen Anzahl der Sicherheitsbeauftragten bitte folgenden Link beachten: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2954/leitfaden-zur-ermittlung-der-anzahl-der-sicherheitsbeauftragten. Die Annahme dieser Funktion ist freiwillig! Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte". Die Bestellung hat schriftlich zu erfolgen; siehe das ebenfalls beigefügte Bestellformular. Das Formular bitte an die Stabsstelle Arbeitssicherheit schicken. Wir geben der neuen bzw. dem neuen Sicherheitsbeauftragten eine persönliche Einweisung in die Rechte, Pflichten und Aufgaben und kümmern uns um mögliche Fortbildungsmaßnahmen durch die Landesunfallkasse Niedersachsen.

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbauftragten

Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten

Wichtig: Bitte melden Sie uns frühzeitig, wenn es einen Wechsel der Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Bereich gibt.

Ansprechpartnerin

Dip.-Biol. Marianne Pieper
Fachkraft für Arbeitssicherheit