Unterweisungen zählen zu den gesetzlichen Unternehmerpflichten und sind in §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert. Vorgesetzte haben die Beschäftigten vor Aufnahme der Arbeit und einmal jährlich über relevante Aspekte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Auch für das mobile Arbeiten ist - wie bei allen anderen Tätigkeiten - die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten. Die Besonderheit dabei ist, dass die Tätigkeiten ortsflexibel und somit nicht an das Büro oder das Dienstgebäude gebunden sind.
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zum Arbeiten im Homeoffice.
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2021/quartal_2/details_2_435666.jsp