Datenschutzgrundsätze

1 Kurzeinführung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die wesentlichen Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Diese umfassen die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben sowie Transparenz, die besagen, dass jede Datenverarbeitung eine gesetzliche Grundlage haben und fair und transparent für die betroffenen Personen sein muss. Zweckbindung bedeutet, dass Daten nur für festgelegte, legitime Zwecke erhoben und nicht unvereinbar weiterverarbeitet werden dürfen. Datenminimierung stellt sicher, dass nur die für den Verarbeitungszweck notwendigen Daten erhoben werden. Richtigkeit verlangt, dass Daten korrekt und aktuell sind, während Speicherbegrenzung vorschreibt, dass Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den Verarbeitungszweck erforderlich ist. Integrität und Vertraulichkeit gewährleisten, dass die Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff und Verlust geschützt sind. Schließlich müssen Verantwortliche gemäß der Nachweispflicht belegen können, dass sie diese Grundsätze einhalten, was eine umfassende Dokumentation aller Verarbeitungsaktivitäten und Maßnahmen erfordert.

Rechtsgrundlagen, weiterführende Artikel und Links

  • Art. 5 DSGVO - Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten

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