Rechtmäßigkeit

Kurzeinführung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, dass personenbezogene Daten auf eine faire und transparente Weise verarbeitet werden müssen. Das heißt, es muss immer einen klaren Grund für die Verarbeitung der Daten vorliegen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen nach Artikel 6 DSGVO für Hochschulen sind:

  • Einwilligung: Die Person hat zugestimmt, dass ihre Daten verwendet werden dürfen. Beispiel: Ein Student stimmt zu, dass seine E-Mail-Adresse für die Anmeldung zu einem Kurs verwendet wird.
  • Vertrag oder Vertragsanbahnung: Die Daten werden gebraucht, um einen Vertrag zu erfüllen. Beispiel: Daten eines Mitarbeiters werden benötigt, um den Arbeitsvertrag zu verwalten.
  • Gesetzliche Verpflichtung: Die Daten müssen verarbeitet werden, weil es das Gesetz vorschreibt. Beispiel: Hochschulen müssen bestimmte Daten an Behörden weitergeben.
  • Lebenswichtige Interessen: Die Daten werden verwendet, um jemandes Leben zu schützen. Beispiel: Gesundheitsdaten eines Studenten werden im Notfall an Ärzte weitergegeben.
  • Öffentliches Interesse: Die Daten werden verarbeitet, um eine Aufgabe zu erfüllen, die im öffentlichen Interesse liegt. Beispiel: Forschungsdaten, die für öffentliche Studien genutzt werden.

Rechtsgrundlagen, weiterführende Artikel und Links

  • Art. 5 DSGVO - Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Art. 6 DSGVO - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • Art. 9 DSGVO - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

 

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