Wenn personenbezogene Daten von Dienstleistern verarbeitet werden, die im Auftrag oder Interesse des Auftraggebers handeln, spricht man von Auftragsverarbeitung. Das bedeutet, dass die Person, die die Daten verarbeitet, nicht selbst entscheidet, wie und warum die Daten genutzt werden. Dafür braucht man einen speziellen Vertrag.
In diesem Vertrag wird genau festgelegt:
Außerdem muss der Vertrag regeln:
Beispiel: Ein Institut der Hochschule nimmt im Rahmen einer Studie den Ton von Interviews auf. Das Interview soll dann automatisiert von einem Cloud-Dienst eines Dienstleisters transkribiert werden. Dieser Dienstleister muss sich an die Datenschutzanforderungen der Hochschule halten. Es müssen klare vertragliche Vereinbarungen bestehen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.