Betroffenenrechte

Kurzeinführung

Die Betroffenenrechte gemäß DSGVO umfassen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, deren Zwecke und Empfänger. Es gibt das Recht auf Löschung der Daten, wenn diese nicht mehr notwendig oder unrechtmäßig verarbeitet wurden. Zudem besteht das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung unter bestimmten Bedingungen. Die Daten können in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erhalten und an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden. Das Recht auf Widerspruch ermöglicht es, gegen die Verarbeitung der Daten Einspruch zu erheben. Personen dürfen nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen werden, die sie erheblich beeinträchtigen. Zudem kann die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen und eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen, weiterführende Artikel und Links

  • Art. 12-22 DSGVO - Betroffenenrechte
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)

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