Die Zweckbindung ist ein zentrales Prinzip der DSGVO, das sicherstellt, dass personenbezogene Daten nur für vorher festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden. Der Verarbeitungszweck muss bereits bei der Datenerhebung klar definiert und mit der entsprechenden Rechtsgrundlage verknüpft sein. Eine Weiterverarbeitung für andere Zwecke ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Eine Zweckänderung ist erlaubt, wenn eine enge Verbindung zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Zweck besteht, die betroffene Person die Zweckänderung erwarten konnte und geeignete Schutzmaßnahmen implementiert sind. Die Dokumentation der Zweckbindung ist essenziell und sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.