Das Recht zu vererben (DFG)

Wie die zeitgenössische empirische Forschung gezeigt hat, beeinflusst das Vererben die Vermögensverteilung in vielen westlichen Demokratien auf eine Art und Weise, die einigen unserer grundlegenden Überzeugungen zuwiderläuft. Zu diesen Überzeugungen gehören die, dass bei der Besetzung von Stellen und Ämtern eine angemessene Chancengleichheit gegeben sein sollte oder dass wir uns im politischen Raum als gleiche Bürgerinnen und Bürger begegnen sollten. Angesichts dieser Sachlage ist zu fragen: Warum halten wir am Recht zu vererben fest? Sollten wir dies tun? Oder sollten wir dieses Recht (und das Recht zu erben) durch ein andersartiges Reglement des intergenerationellen Vermögenstransfers ersetzen? Im Rahmen des hier skizzierten Forschungsprojekts werden diese Fragen aus der Perspektive der Rechtsphilosophie, der Sozialphilosophie und der Politischen Philosophie erörtert.

Im Projekt tätige Personen:

Prof. Dr. Hans-Christoph Schmidt am Busch

Dr. Claudia Wirsing

Julian Dukalski

Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen:

Prof. Dr. Jens Beckert, Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Köln

Prof.’in Dr. Jennifer Bird-Pollan, Judge William T. Lafferty Professor of Law, J. David Rosenberg College of Law, University of Kentucky

Prof. Dr. Thomas Gutmann, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Westfälische Wilhelms-Universität, Münster

Prof.’in Dr. Regina Kreide, Institut für Politikwissenschaft, Justus-Liebig-Universität Gießen

Projektbeginn:

1.8.2024

Kontakt:

h.schmidtambusch@tu-braunschweig.de

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