Der Prüfungsausschuss Informatik kann Studienrichtungen aus thematisch eng verwandten Modulen definieren (vgl. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik, § 3, Absatz 4).
Einschließlich der Masterarbeit muss der Studierende für die von ihm gewählte Studienrichtung Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von mindestens 70 Leistungspunkten erbringen, um sich diese später auf Antrag in Master-Urkunde und -Zeugnis angeben zu lassen (=> das für den Antrag erforderliche Formular "Angabe einer Studienrichtung auf dem Zeugnis" finden Sie hier).
Der Antrag ist spätestens 4 Wochen nach Ablegen der letzten Prüfung, die für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Informatik erforderlich ist, beim Prüfungsausschuss Informatik zu stellen.
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