Nach der neuen Dienstvereinbarung Nr. 39 dürfen Sie einen Kurs der Betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen Ihrer Arbeitszeit besuchen. Nur diesen buchen Sie bitte über das Anmeldeportal der Personalweiterbildung. Nach Ablauf der Anmeldefrist bei der Personalweiterbildung können Sie dann gerne weitere freie Plätze über das Buchungssystem der Betrieblichen Gesundheitsförderung/Sportzentrum buchen. Die über das Buchungssystem des Sportzentrums gebuchten Kurse werden generell nicht als Arbeitszeit anerkannt.
Zusätzlich bieten wir einmalig stattfindende Seminare an, deren Teilnahme ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt werden. Das Seminar/die Seminare, welche/s Sie besuchen möchten, buchen Sie bitte über das Anmeldeportal der Personalweiterbildung. Nach Ablauf der Anmeldefrist bei der Personalweiterbildung können Sie dann gerne weitere freie Plätze über die Betriebliche Gesundheitsförderung erfragen.