Nach der Dienstvereinbarung Nr. 39 dürfen Sie einen Kurs der Betrieblichen Gesundheitsförderung pro Woche im Rahmen Ihrer Arbeitszeit besuchen. Nur diesen buchen Sie bitte über das Anmeldeportal der Zentralen Personalentwicklung (ZPE) über die Personalweiterbildung. Nach Ablauf der Anmeldefrist bei der Personalweiterbildung können Sie dann gerne weitere freie Plätze über das Buchungssystem des Hochschulsportzentrums buchen. Die über das Buchungssystem des Hochschulsportzentrums gebuchten Kurse werden generell nicht als Arbeitszeit anerkannt.
Zusätzlich bieten wir einmalig stattfindende Seminare an, deren Teilnahme ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt werden. Das Seminar/die Seminare, welche/s Sie besuchen möchten, buchen Sie bitte über das Anmeldeportal der Zentralen Personalweiterbildung. Nach Ablauf der Anmeldefrist bei der Personalweiterbildung können Sie dann gerne weitere freie Plätze über die Betriebliche Gesundheitsförderung erfragen.
Weiterhin können Sie laut Präsidiumsbeschluss aus 2018 an einem PausenExpress pro Woche (15 Minuten) im Rahmen Ihrer Arbeitszeit teilnehmen.