Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für Ihre Behandlung werden üblicherweise von Ihrer Krankenkasse übernommen, nachdem Sie mit unserer Hilfe einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Das bedeutet, dass Sie in der Regel keine direkten Kosten tragen müssen.
Privat Versicherte, Beihilfeberechtigte, etc.
Es ist wichtig zu beachten, dass Beihilfeberechtigte, privat Versicherte gegebenenfalls einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Versicherung oder der Beihilfestelle zu informieren.
Selbstzahler*innen:
Wenn Sie die Behandlungskosten selbst tragen möchten geben wir Ihnen vorab einen Überblick über mögliche Kosten. Wir rechnen analog der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab.