Um Ihre Studienleistungen und Ihr Praktikum anrechnen lassen zu können, müssen Sie alle administrativen Belange unbedingt vorher klären. Sprechen Sie mit Ihrer Gastuniversität und -schule über die Leistungen, die Sie dort erbringen müssen und lassen Sie Ihr Vorhaben sowohl von Ihrer Gastuniversität und -schule als auch von den jeweilig Zuständigen an der TU Braunschweig unterzeichnen. Konkrete Absprachen und schriftliche Bestätigungen sollten in Ihrem eigenen Interesse liegen.
Auf der Seite des International House finden Sie Informationen über alle Schritte der akademische Anerkennung an der TU Braunschweig.
Ein Schulpraktikum können Sie als Vertiefungspraktikum anrechnen lassen, wenn Sie Ihr Bachelorstudium absolvieren und das Auslandspraktikum für min. sechs Wochen unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen und mit schriftlicher Bestätigung der Auslandsschule antreten. Für konkrete Absprachen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Schünemann.
Ein Auslandsschulpraktikum können Sie am Institut für Anglistik und Amerikanistik anrechnen lassen, wenn das Praktikum min. drei Monate dauert und Sie eine schriftliche Bestätigung der Auslandsschule erhalten. Für konkrete Absprachen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Barnes.
Die Studierenden, die ins Ausland gehen möchten, müssen für das Vertiefungspraktikum die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie diejenigen, die ihr Praktikum in Braunschweig machen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Reisepass & Visum
Auslandskrankenversicherung & Impfungen
Flug & Anreise
Unterkunft
Liquidität & Währung