Arbeiten in der EU
Als EU-Bürger haben Sie grundsätzlich das Recht, sich in anderen EU-Staaten aufzuhalten und dort zu studieren oder zu arbeiten. Wenn der Auslandsaufenthalt kürzer als drei Monate ist, brauchen Sie dafür lediglich einen gültigen Personalausweis. Bei Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten Dauer müssen Sie sich in der Regel bei den örtlichen Behörden anmelden. Dafür müssen Sie nachweisen,
- dass Sie einen Praktikumsplatz vor Ort haben,
- dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können und ein Einkommen haben, das über dem örtlichen Sozialhilfesatz liegt,
- und dass Sie krankenversichert sind.
Außerhalb Europas benötigen Sie ein Visum
Für alle Länder außerhalb Europas brauchen Sie zur Einreise für Praktika ein Arbeitsvisum. Das gilt auch, wenn Ihr Praktikum nicht bezahlt wird. Über die genauen Bestimmungen informieren das Auswärtige Amt und die jeweiligen Botschaften oder Konsulate. Eine Arbeitserlaubnis müssen Sie mindestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beantragen. Sie brauchen dafür eine Praktikumszusage von Ihrem Arbeitgeber. Von einem Touristenvisa für Praktika ist dringend abzuraten!
Ausländische Botschaften und Konsulate in Deutschland
Service zur Beantragung von Visa (CIBTvisas)
Arbeitsvisa für Praktika in den USA
Für Praktika in den USA brauchen Sie ein sogenanntes J1 Visum mit Arbeitsgenehmigung. Die Beschaffung ist nur über Vermittlungsorganisation möglich. Sie sind die offiziellen Ansprechpartner der Botschaft und verfügen über ein Kontingent an Arbeitsvisa, mit denen Praktika durchgeführt werden können. Dieser Visumsservice ist teuer, aber meist die einzige legale Möglichkeit, ein Praktikum in den USA zu absolvieren. Die Visa müssen 4 Monate im voraus beantragt werden, zum Beispiel bei:
Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) Travelworks
Arbeitsvisa für Praktika in Kanada, Japan, Australien und Neuseeland
Für Praktika in diesen Ländern gibt es die Möglichkeit, direkt bei den Botschaften ein "Working Holiday Visa" zu beantragen. Die Kontingente sind allerdings limitiert, für Kanada sind sie häufig schon zum Jahresanfang erschöpft. Wenn Sie auf diesem Weg nicht erfolgreich sind, können Sie Ihr Visum auch über eine Vermittlungsorganisation beantragen. Diese Vermittler kosten Geld, verfügen aber in der Regel über zusätzliche Kontingente.
Travelworks
Arbeitsvisa für Praktika in Brasilien
Um in Brasilien ein Praktikantenvisum zu bekommen, müssen sie für den Zeitraum an einer unserer Partnerhochschulen eingeschrieben sein! Bitte bewerben sie sich daher rechtzeitig für unsere Austauschprogramme.
Austauschprogramme mit Brasilien
Arbeitsvisa für Praktika in China
In China gibt es seit 2014 keine Praktikantenvisa mehr. Deswegen müssen Praktikantinnen und Praktikanten jetzt ein Arbeitsvisum (Z-Visum) beantragen, was sehr aufwendig ist. Alternativ kann ein Kulturvisum (F-Visum) beantragt werden, dass aber keinerlei Vergütung des Praktikums zulässt. Das F-Visum ist 3 Monate gültig und kann dann einmal um weitere 3 Monate verlängert werden.
Bei der Beantragung des F-Visum ist zu beachten, dass die Erteilung nur mit einer sogenannten „Einladung“ möglich ist. Das bedeutet, dass Sie einen Arbeitgeber brauchen, der Sie einlädt und die Visumsart und Aufenthaltsdauer offiziell angibt. Für die Beantragung sollten Sie eine Visumsagentur beauftragen:
Chinesische Visumsagenturen im Vergleich