Fachhochschulreife

Wenn Sie die Fachhochschulreife (FHR) erlangt haben, können Sie fachgebunden studieren. In der Regel können Sie Studiengänge belegen, die Ihrer Fachhochschulreife nahestehen. Diese werden bei Fachoberschulen, beruflichen Gymnasien und Berufsoberschulen durch deren Fachrichtung bestimmt. Suchen Sie die für Sie passenden Studiengänge in unten stehender Datenbank. 

Wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer allgemeinbildenden Schule und den praktischen Teil durch mindestens einjährige Praktikumstätigkeit erworben haben, studieren Sie ebenfalls fachgebunden. In diesem Fall sind die passenden Studiengänge von den thematischen Schwerpunkten Ihres Praktikums bzw. Ihrer Praktika abhängig und daher individuell verschieden.
Wichtig: Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Immatrikulationsamt, welche Studiengänge für Sie in Frage kommen.

Lassen sich die Tätigkeiten im Rahmen Ihrer Praktika einem anerkannten Ausbildungsberuf zuordnen, können Sie sich mit Hilfe der Webseite Berufliche Vorbildung informieren, welche Studiengänge voraussichtlich zu Ihrem fachlichen Schwerpunkt passen. Bitte fragen Sie, wenn Sie sich unsicher sind, beim Immatrikulationsamt nach!

Hinweis für den 2-Fächer-Bachelor
Wenn Sie einen 2-Fächer-Bachelor studieren möchten, muss die Fachrichtung Ihrer Fachhochschulreife dem Erstfach fachlich nahe sein. 

Passende Studiengänge finden

Welche Studiengänge zu Ihrer Fachbindung passen, können Sie in unserer Datenbank recherchieren. Bei Fragen hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne weiter.

Bitte wählen Sie Ihren Schulabschluss bzw. Ihre Schulform aus:

Bitte wählen Sie die Fachrichtung Ihres Abschlusses aus:

Sie können folgende Studiengänge belegen:

  • Darüber hinaus sind zusätzlich Einzelfallentscheidungen nach Überprüfung Ihrer Unterlagen durch das Immatrikulationsamt möglich. 
  • Sollten Sie zwar eine Studienberechtigung besitzen, die Fachrichtung Ihrer Vorbildung aber nicht dem angestrebten Studiengang entsprechen, kommt die Zulassungsprüfung (Z-Prüfung) in Betracht, mit der Sie eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang erlangen können.
  • Bitte beachten Sie, dass sich jederzeit Änderungen ergeben können. Rechtliche Ansprüche lassen sich aus dieser Übersicht nicht ableiten.