Auch wenn Sie weder über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung noch über einen entsprechenden Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss verfügen, gibt es die Möglichkeit, an der TU Braunschweig zu studieren: Mit der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (kurz: Z-Prüfung) können Sie aufgrund Ihrer beruflichen oder als beruflich anerkannten Vorbildung die Hochschulzugangsberechtigung zu einem von Ihnen ausgewählten Studienfach erlangen.