Manchmal schwirrt Ihnen vor lauter "Unideutsch" der Kopf? Dann lesen Sie weiter! Hier erklären wir wichtige Begriffe, die Ihnen bei der Bewerbung immer wieder begegnen werden.
Unter der Ausschlussfrist verstehen wir den Stichtag, bis zu dem Sie sich bei uns bewerben können. Je nach gewünschtem Studiengang und Semester gelten für Sie verschiedene Fristen. Welche für Sie relevant sind, können Sie in unserem Bewerbungsportal nachlesen.
In manchen Studiengängen gibt es noch andere Fristen zu beachten, z.B. für die Anmeldung zu Eignungsprüfungen oder für das Einreichen von Sprachnachweisen. Diese finden Sie bei den Beschreibungen der Studiengänge.
Bitte beachten Sie: Ausschlaggebend ist der Eingang Ihrer Unterlagen bei uns, nicht der Poststempel!
Internationale Bewerberinnen und Bewerber müssen keine amtlich beglaubigten Kopien abgeben. Sie können einfach beglaubigte Unterlagen abgeben, die von Studierendenvereinen, Rechtsanwälten oder anderen Einrichtungen ausgestellt wurden. Bei der Immatrikulation müssen Sie dann Ihre Zeugnisse im Original vorlegen und wir prüfen die Übereinstimmung der Dokumente.
Achtung! Kopien von Beglaubigungen gelten nicht als beglaubigt!
Die bevorzugte Zulassung kommt für Sie in Frage wenn Sie
Damit Ihnen durch diesen Dienst kein Nachteil entsteht, werden Sie mit Bewerberinnen und Bewerbern, die keinen Dienst abgeleistet haben, gleichgestellt.
Sie können sich deshalb bereits vor oder während Ihres Dienstes um einen Studienplatz bei uns bewerben. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, geben Sie den Studienplatz offiziell zurück und werden dann bei Ihrer erneuten Bewerbung bevorzugt vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen. Hierfür müssen Sie den bereits erhaltenen Zulassungsbescheid sowie den Dienstnachweis mit Ihrer Bewerbung einreichen.
Die bevorzugte Zulassung gilt auch für Studieninteressierte, die ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben.
In diesem Fall brauchen Sie nicht nachzuweisen, dass Sie sich schon beworben haben. Sie legen zusammen mit Ihrem Bewerbungsantrag einfach die Bescheinigung über Ihren geleisteten Dienst vor und werden dann von uns bevorzugt berücksichtigt.
Wenn Sie sich bei uns um einen Studienplatz bewerben möchten, füllen Sie bitte unsere Onlinebewerbung aus, fügen Ihre Bewerbungsunterlagen zu einem PDF zusammen und laden die Datei (max. 4 MB) hoch.
In der Regel benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente:
Sobald Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder in einem Masterstudiengang einen Platz erhalten haben und annehmen möchten, oder wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang einschreiben wollen, brauchen wir noch folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte stellen Sie alle Unterlagen in einem PDF zusammen und laden es in die Cloud hoch, deren Link am Ende der Online-Bewerbung angegeben ist. Englische Dokumente müssen nicht übersetzt werden.
Achtung! Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung nur eine Übersicht ist. Maßgeblich ist immer die Checkliste am Ende Ihrer Online-Bewerbung!
Manche Studiengänge erfordern eine erfolgreich bestandene Eignungsprüfung um einen Studienplatz zu erhalten. An der TU Braunschweig sind dies Musik/Musikpädagogik, English Studies sowie Sport/Bewegungspädagogik im Zwei-Fächer-Bachelor. Je nach Fach müssen Sie musikalische Kenntnisse, ein bestimmtes Sprachniveau bzw. sportliche Fähigkeiten nachweisen.
Detaillierte Informationen:
Hochschulstart ist eine Service-Plattform, die sich um die zentrale Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen sowie um die Koordinierung von Bewerbungen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (Dialogorientiertes Serviceverfahren) kümmert.
An der TU Braunschweig werden die Studienplätze für den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Pharmazie zentral über Hochschulstart vergeben. Wer sich für das erste Fachsemester in Pharmazie bewerben möchte, tut dies also nicht direkt bei uns, sondern bei hochschulstart.de und gibt dort Braunschweig als Wunschort an.
Im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) koordinieren die Hochschulen zusammen mit Hochschulstart die Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester in örtlich zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen.
Welche Hochschulen mit welchen Studiengängen am DoSV teilnehmen, erfahren Sie bei den Hochschulen oder im Bewerbungsportal von hochschulstart.de.
Folgende Studiengänge der TU Braunschweig nehmen derzeit am DoSV teil:
Die Bewerbung erfolgt über die TU Braunschweig; hier reichen Sie alle Unterlagen ein. Zuvor ist jedoch eine Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich, wodurch Sie zwei Identifikationsnummern erhalten (BID und BAN). Diese benötigen Sie, um sich im Bewerbungsportal der TU Braunschweig zu registrieren und Ihren Account mit dem bei hochschulstart.de zu verknüpfen. Wichtig ist, dass Sie im Laufe des Verfahrens immer beide Portale im Auge behalten.
Ausführliche Informationen zum Ablauf des DoSV
Bei der Vergabe von Zulassungen orientiert sich Hochschulstart an Ihren Wünschen. Die Reihenfolge Ihrer eingereichten Bewerbungen spiegelt Ihre Wünsche wieder. Daher ist es wichtig, dass Sie die Bewerbungen in Ihrer Übersicht gemäß Ihren Wunschvorstellungen sortieren. Hochschulstart nennt diesen Vorgang „Priorisieren“.
Alles erledigt? Hier finden Sie eine Checkliste für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
Wenn Sie ein Zulassungsangebot für einen am DoSV teilnehmenden Studiengang der TU Braunschweig annehmen, erstellt und versendet die TU Braunschweig den Zulassungsbescheid, mit dem Sie sich immatrikulieren lassen können.
Sollten Sie kein Zulassungsangebot erhalten, können Sie sich ggf. für das hochschuleigene Losverfahren der TU Braunschweig bewerben. Am Clearingverfahren des DoSV nimmt die TU Braunschweig nicht teil.
Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU (inkl. EW-Staaten) sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer bewerben sich über Hochschulstart. Bewerberinnen und Bewerber aus nicht EU-Staaten bewerben sich an der TU Braunschweig.
Nähere Informationen zu den Zielgruppen von Hochschulstart finden Sie auf der Webseite für Internationale Bewerbende.
Um sich für ein Studium an der TU Braunschweig zu bewerben, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Es gibt unterschiedliche Arten der Hochschulzugangsberechtigung: Mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich bei uns für jede Fachrichtung bewerben; mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung in der Regel nur für Studiengänge, die Ihrer Vorbildung entsprechen.
Ausführlich finden Sie die Regelungen zum Hochschulzugang auf unserer Seite zu den Zugangsvoraussetzungen sowie auf der Seite der Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen dargestellt. Wenn Sie aus dem Ausland kommen, finden Sie Informationen über spezifische Bewerbungsvoraussetzungen für Ihr Herkunftsland auf den Webseiten des DAAD.
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Schulzeugnis oder Universitätsabschluss) bewerben sich beim Incoming Office im International House. Von dort aus wird Ihre Bewerbung bei Bedarf weitergeleitet.
Detaillierte Informationen über das Bewerbungsverfahren für ausländische Studieninteressierte finden Sie auch auf den Webseiten des Incoming Office.
Alle Studierenden aus dem In- und Ausland müssen bei der Immatrikulation zwingend eine Krankenversicherung vorweisen. Studieninteressierte fordern hierzu bei der Krankenkasse einen Nachweis über ihren Versichertenstatus an. Dieser wird von der Krankenkasse automatisch elektronisch an die TU Braunschweig übermittelt.
Ausführliche Informationen zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie hier.
"Numerus clausus" bedeutet wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt "geschlossene Anzahl" und meint damit nichts anderes, als dass in einem Studiengang nur eine bestimmte, begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht.
Die Grenzränge des Numerus Clausus sind - im Gegensatz zu einem weit verbreiteten Missverständnis - keine vor dem Vergabeverfahren festgelegten Werte. Sie sind das Ergebnis des Vergabeverfahrens für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen und stehen erst im Nachhinein fest. Die Werte fallen von Mal zu Mal unterschiedlich aus. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B.:
Außerdem kann sich das Zulassungsverfahren für einzelne Studiengänge jederzeit ändern: von zulassungsfrei nach zulassungsbeschränkt oder umgekehrt. Darüber wird jedes Jahr im Frühjahr neu entschieden.
Die Grenzränge aus vorangegangenen Bewerbungszeiträumen haben also keine absolute Aussagekraft darüber, ob Sie mit Ihrer Bewerbung erfolgreich sein werden. Sie können jedoch als Anhaltspunkte dienen.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern rechnet das International Office die ausländischen Noten in das deutsche Notensystem um. Die Studienplätze werden innerhalb einer Sonderquote für internationale Bewerberinnen und Bewerber (5% aller Studienplätze in grundständigen Studiengängen) in der Reihenfolge der errechneten Verfahrensnote vergeben. Die deutschen NC-Werte sind für Sie nicht maßgeblich.
In zulassungsbeschränkten Bachelor- und Staatsexamenstudiengängen gibt es sogenannte Sonderquoten. Das bedeutet, dass eine bestimmte Prozentzahl der gesamten Plätze eines Studiengangs nur für besondere Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung steht. Diese Quoten gibt es für:
Die Plätze, die in diesen Sonderquoten zur Verfügung stehen, werden vor der regulären Platzvergabe zugewiesen.
Um im Vergabeverfahren für die zulassungsbeschränkten Bachelor- und Staatsexamenstudiengänge eine Rangfolge zu bilden, ziehen wir an der TU Braunschweig nicht allein Ihre Abiturnote heran, sondern bilden eine Verfahrensnote.
Diese berechnet sich (mit Ausnahme der Studiengänge Architektur, Medienwissenschaften, Pharmazie und Sustainable Engineering of Products and Processes) wie folgt:
Welche beiden Unterrichtsfächer in die Berechnung einfließen, können Sie sich leider nicht aussuchen. Eine Übersicht dazu finden Sie im Dokument unter diesem Absatz. Dort sind je Studiengang vier Schulfächer angegeben. Die Schulfächer 1 und 2 werden für die Verfahrensnote herangezogen. Sollten Sie ein Fach oder beide Fächer im letzten Schulhalbjahr nicht belegt haben, werden diese durch Fach 3 bzw. Fach 3 und 4 ersetzt. Ist nur eines der Schulfächer im Zeugnis ausgewiesen, wird dieses Fach mit 30 % berücksichtigt. Falls Sie kein Halbjahreszeugnis haben, werden Punktzahl oder Noten zweier Schulfächer des letzten Schuljahres zu Grunde gelegt. Liegt auch kein solches Zeugnis vor, geht die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zu 100% in die Berechnung ein.
Unterrichtsfächer für die Verfahrensnote
Berechnen Sie Ihre Verfahrensnote
Bildung der Verfahrensnote für den Bachelorstudiengang Architektur
Die Note der Hochschulzugangsberechtigung wird mit 51% gewichtet, die Note des Auswahlgesprächs mit 49%. Nähere Informationen zur Verfahrensnote entnehmen Sie bitte der Besonderen Zulassungsordnung und den Ausführungen der Fakultät.
Bildung der Verfahrensnote für den Bachelorstudiengang Medienwissenschaften
Die Note der Hochschulzugangsberechtigung wird mit 60% gewichtet, die Noten der beiden Unterrichtsfächer mit jeweils 20%.
Vergabeverfahren für den Staatsexamenstudiengang Pharmazie
Ausführliche Informationen zum Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten von Hochschulstart.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern rechnet das Incoming Office die ausländischen Noten in das deutsche Notensystem um. Die Studienplätze werden innerhalb einer Sonderquote für internationale Bewerberinnen und Bewerber (5% aller Studienplätze) in der Reihenfolge der errechneten Verfahrensnote vergeben.
Nach Berücksichtigung der bevorzugt Zuzulassenden sowie der Sonderquoten vergeben wir die restlichen Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs. Wir stufen dafür alle Bewerberinnen und Bewerber in zwei Ranglisten ein und vergeben aus diesen Ranglisten unterschiedlich viele Studienplätze:
Nun lassen wir in jeder Rangliste soviele Bewerberinnen und Bewerber zu, wie Plätze zur Verfügung stehen. Diese bekommen von uns einen Zulassungsbescheid zugeschickt. Dabei haben diejenigen die größten Chancen, deren Verfahrensnote am besten ist bzw. die am meisten Wartesemester mitbringen. Alle anderen bekommen erst einmal einen Ablehnungsbescheid. In der Regel ist dieses Prozedere Anfang September für das Wintersemester und Anfang März für das Sommersemester abgeschlossen. Haben Sie von uns einen Zulassungsbescheid erhalten, finden Sie darin eine Frist, bis zu der Sie den Studienplatz annehmen müssen.
Nehmen nicht alle Zugelassenen ihren Platz auch an, startet das Nachrückverfahren. Wer also nach dem Hauptverfahren einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, kann seine Teilnahme an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren erklären und mit etwas Glück noch einen Studienplatz erhalten. Bleiben auch nach dem Nachrückverfahren noch Plätze frei, werden diese verlost.
Für die Bachelorstudiengänge Architektur, Medienwissenschaften und den Staatsexamenstudiengang Pharmazie sowie für die Masterstudiengänge gibt es besondere Auswahlverfahren.
Die TU Braunschweig berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie auch das Ergebnis eines Studieneignungstests. Weitere Informationen sowie die Anmeldefristen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Psychologie.
5% aller Studienplätze sind für internationale Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern reserviert. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der errechneten Verfahrensnote.
Sollten Sie auf Ihre Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einen Ablehnungsbescheid erhalten, können Sie Ihre Teilnahme an einem möglicherweise stattfindenden Nachrückverfahren erklären. Ein Nachrückverfahren wird immer dann durchgeführt, wenn im Hauptverfahren nicht alle Zugelassenen ihren Platz auch angenommen haben.
Ein Losverfahren führen wir nur dann durch, wenn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nach dem regulären Vergabeverfahren und dem Nachrücken immer noch Plätze frei sind. Wenn Sie im regulären Verfahren und dem Nachrückverfahren noch keinen Platz erhalten haben, können Sie einen Antrag für die Teilnahme am Losverfahren stellen. Sie können auch am Losverfahren teilnehmen, wenn Sie sich nicht zuvor für den Studiengang beworben haben. Sie können sich allerdings auch für andere Studiengänge zum Losverfahren anmelden. Wie das funktioniert und welche Studiengänge sich aktuell im Losverfahren befinden, können Sie auf unserer Seite zu den besonderen Bewerbungsverfahren nachlesen.
Bei einigen unserer Studiengänge müssen Sie bis zum Studienbeginn ein Vorpraktikum absolvieren. Das Praktikum dient dazu, dass Sie einen Einblick in die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und -techniken bekommen, die in Unternehmen angewendet werden.
Folgende Studiengänge beinhalten ein Vorpraktikum:
An der TU Braunschweig vergeben wir 10% der Plätze in jedem zulassungsbeschränkten Bachelor- oder Staatsexamenstudiengang (mit Ausnahme von Pharmazie) nach Wartezeit. Als Wartezeit zählen dabei alle Halbjahre (Semester), die seit dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung vergangen sind, ohne dass Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Studienzeiten zählen also nicht als Wartezeit. Maximal können Ihnen 7 Wartesemester angerechnet werden.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern werden keine Studienplätze nach Wartesemestern vergeben.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge sind Studiengänge, in denen wir meist mehr Bewerbungen erhalten, als wir Studienplätze anbieten können. Deshalb brauchen wir ein Auswahlverfahren, um begründet festzustellen, wer von all diesen Bewerberinnen und Bewerbern einen Studienplatz erhalten darf und wer nicht.
Sie können sich immer nur für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang pro Bewerbungsphase bei uns bewerben.
Zulassungsfreie Studiengänge sind dagegen Studiengänge, in denen wir erfahrungsgemäß alle Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen können. Daher können Sie in einem zulassungsfreien Studiengang einen Platz bekommen, wenn Sie über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (sowie ggf. einen bestandenen Eignungsnachweis) verfügen. Wie gut Ihre Durchschnittsnote ist, spielt dabei keine Rolle - Sie können sich direkt einschreiben.